Wegerecht (Wiki, Definition)

Wegerecht – Das Wegerecht besagt, dass ein Nachbar den Zugang zu einer öffentlichen Straße über ein fremdes Grundstück nutzen darf. Es wird im Grundbuch, Baulastverzeichnis oder in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt. Die Kosten hängen vom Wert des Wegerechts ab und alle Beteiligten müssen ich an die Pflichten des Wegerechts halten. Auch wirkt es sich auf den Immobilienwert aller am Wegerecht beteiligten Grundstücke aus. Es wird weiter unterschieden in das Geh- und Fahrtrecht. Hier darf das Wegerecht dann zu Fuß oder mit einem Kfz genutzt werden.

Lesen Sie hier auch die Definitionen zu Baulast, Grundstück und Grundbuch.

Wegerecht im Überblick

Der Begriff Wegerecht Übergabe zusammengefasst:

  • Nachbarn dürfen den Zugang zu einer öffentlichen Straße über ein fremdes Grundstück nutzen
  • Wirkt sich auf den Immobilienwert aller Grundstücke aus

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