Eigentumsrecht (Grundstück) (Wiki, Definition): Eigentümer & Recht

Eigentumsrecht – Das Eigentumsrecht ist von zentraler Bedeutung, um beispielsweise Vermögen aufbauen zu können oder um das Recht an einer Sache zu erwerben. Als Eigentümer haben Sie die Macht, frei über Sachen zu verfügen und somit darüber zu entscheiden. Einem Dritten kann der Eigentümer unter Berufung auf sein Recht die Nutzung verwehren. Da das Eigentumsrecht an einem Ding, beispielsweise einem Grundstück besteht, wird das Eigentumsrecht auch als dingliches Recht bezeichnet.

Lesen Sie hier auch mehr zum Nutzungsrecht, Wohnrecht und BGB.

Eigentumsrecht im Überblick

Da sind die wichtigsten Merkmale des Eigentumsrecht:

  • Aufbau von Vermögen
  • Eigentümer hat das Recht frei über das Objekt zu entscheiden
  • auch dingliches Recht genannt

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