Nicht umlagefähige Nebenkosten / Betriebskosten (Wiki, Definition)

Nicht umlagefähige Betriebskosten sind Kosten, die für Sie bei der Bewirtschaftung Ihrer Immobilie entstehen, welche aber nicht auf Ihren Mieter umgelegt werden dürfen (Betriebskostenabrechnung). Warum? Die nicht umlagefähige Betriebskosten sind Kosten werden bereits mit der Miete abgegolten.

Nicht umlagefähigen Betriebskosten (Nebenkosten) sind:

  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung, Abschreibungen und Rücklagen

Umlagefähige Betriebskosten

Im Gegensatz zu diesen Betriebskosten, dürfen die umlagefähigen Betriebskosten auf Ihren Mieter umgelegt werden. Lesen Sie hier mehr darüber, inklusive der 17 umlagefähigen Posten:

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