Mietverwaltung (Wiki, Definition): Betreuung vermieteter Immobilien

Mietverwaltung  – Eine Mietverwaltung wird dann beauftragt, wenn ein einzelner Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kein Interesse hat, sein Objekt selbst zu bewirtschaften. Der Miethausverwalter ist nicht nur für die Bewirtschaftung / Abrechnung des Objektes zuständig, sondern kümmert sich auch um die Belange des Mieters oder Instandsetzung innerhalb einer Wohnung.

Erfahren Sie mehr über Hausverwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Gewerbemietverwaltung.

Mietverwaltung im Überblick

Hier die Mietverwaltung nochmals zusammengefasst:

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