WEG-Verwaltung (Wiki, Definition): Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG

WEG-Verwaltung – Wenn ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, muss die neu gebildete Eigentümergemeinschaft zwingend einen WEG-Verwalter bestellen. Dieser bewirtschaftet das Gemeinschaftseigentum und wickelt die gesamten Kosten des Hauses ab. Einmal im Jahr, rechnet er diese dann mit den Eigentümern ab.

Die Besonderheit bei der WEG-Verwaltung ist, dass sie sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum kümmert und nicht, was innerhalb der Wohnung / Einheit (Sondereigentum) passiert. Innerhalb des Sondereigentums, ist der Eigentümer selbst verantwortlich oder er beauftragt die sogenannte SEV-Verwaltung (Sondereigentumsverwalter).

Erfahren Sie hier mehr über Hausverwaltung, Verwaltervertrag und Verwaltungsbeirat.

WEG-Verwaltung im Überblick

Hier nochmal alles zur WEG-Verwaltung zusammengefasst:

  • verantwortlich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Bestellung nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • agiert auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene
  • WEG-Verwaltung in Kombination mit SE-Verwaltung möglich

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