Bundesförderungen für energieeffiziente Gebäude: Neuerungen und Beschlüsse – Was Sie als Antragsteller wissen müssen

Bundesförderungen für energieeffiziente Gebäude (BEG) – Anlässlich der aktuellen Situation hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) neu zu ordnen. Noch in dieser Woche treten die Neuerungen in Kraft. Um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, hat die Regierung deutliche Kürzungen und Anpassungen vorgenommen, wobei der Schwerpunkt nicht auf der Förderung von Neubauten, sondern auf Sanierungsmaßnahmen fällt. In diesem Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, welche Änderungen auf Sie als Eigentümer zukommen und mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen. Lesen Sie hier alles, was Sie zum Thema Neuerungen der BEG wissen müssen.

Bundesförderungen für energieeffiziente Gebäude

Einstellung von Programmvarianten und Anpassung der Produkte in der Neubau- und Sanierungsförderung.

Anlässlich des Klimaschutzprogramms, dessen Ziele 2030 erreicht werden sollen, soll die Gebäudeförderung attraktiver gestaltet werden. Zum momentanen Zeitpunkt sind Investitionen in Energieeffizienz so einfach wie noch nie zuvor. Zu Beginn startete die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) mit einem einfachen Antrag. Die BEG fördert sowohl Maßnahmen für mehr Energieeffizienz, als auch erneuerbare Energien. Nach einem kurzzeitigen Aussetzungen der Förderung im Frühjahr 2022, wurde diese mit einer starken Kürzung für Neubauten wieder eingeführt. Grund dafür waren die ausgeschöpften finanziellen Mittel.

Die Gebäudeförderung soll attraktiver gestaltet werden, wobei Maßnahmen für mehr Energieeffizienz als auch erneuerbare Energien gefördert werden.

Auch dieses Mal gibt es aus diesem Grund deutliche Kürzungen und Anpassungen, wobei nun der Schwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen fällt. Die Neuerungen treten schon zum 28.07.2022 in Kraft, wobei es im Herbst, bzw. Anfang nächsten Jahres zu weiteren Änderungen der BEG kommen soll.

Generell lässt sich sagen, dass für die neuen Förderregelungen Programmvarianten eingestellt werden und Produkte in Neubau und Sanierungsförderungen angepasst werden. Unsere Steuermittel sollen also gezielt dort eingesetzt werden, wo sich die Regierung am meisten vom Klimaschutzeffekt verspricht. Somit werden Sanierungen höher gefördert, und die Förderungen für Neubauten deutlich zurück gestellt.

Auch wenn dies zunächst nach harten Maßnahmen klingt, ist dabei der große Vorteil, dass Sie bei einer Sanierung veralteter Anlagen langfristig gesehen enorm viel Geld sparen können.

Was ist bei den Neuerungen generell zu beachten?

  • Neuerungen treten ab 28.07.2022 in Kraft
  • deutliche Kürzungen und Anpassungen der Fördermittel
  • Schwerpunkt der Förderungen liegt auf Sanierung
  • Förderungen für Neubau treten zurück
  • Einige Programmvarianten werden eingestellt

Schauen wir uns nun die einzelnen Neuerungen und Maßnahmen noch genauer an.

Neuerungen der BEG im Überblick: Was ändert sich?

Die Neuerungen der BEG beziehen sich schwerpunktmäßig auf Sanierungen von veralteten Anlagen. Förderungen für Neubauten schneiden dabei deutlich schlechter ab. Im Folgenden haben wir alle Neuerungen der ab dem 28.07.2022 geltenden Beschlüsse zur Förderung energieeffizienter Gebäude im Überblick. Hier eine kurze Übersicht, welche Neurungen auf Sie als Eigentümer und Antragsteller auf Sie zukommen.

Die Neuerungen zusammengefasst:

  • Geringe Förderungen für Neubau
  • Verringerte Fördersätze und Maximalbeträge von Krediten
  • Schließung des KfW Zuschussportal
  • Einzelmaßnahmen nicht mehr Förderfähig
  • Keine Förderung fossiler Heizungsanlagen mehr
  • Einführung des Heizungs-tausch-Bonus

Beginnen wir mit dem Neubau, für den nur noch eine geringe Förderung vorgesehen ist.

Sehr geringe Förderungen für Neubauten

Die neuen Beschlüsse der Förderung schließt Neubauten fast komplett aus. Zudem wird der Fördersatz für Effizienzhäuser mit Nachhaltigkeitsklasse 40 und aufwärts von 12,5% auf 5% gekürzt.

  • Kürzung des Fördersatzes für Neubauten auf 5%

Kreditbeträge und Fördersätze werden verringert

Sowohl die Maximalbeträge von Krediten, als auch die Fördersätze verringern sich, um allen Antragstellern den Zugang zu Förderungen zu ermöglichen, da die finanziellen Mittel weitgehend ausgeschöpft sind. Dennoch bleiben die Fördersätze auf hohem Niveau.

Bei Einzelmaßnahmen, wie bei Dämmmaßnahmen liegen diese bei bis zu 20% und bei Wärmepumpen bis zu 40%. Die Maximalbeträge von Krediten verringern sich für Wohngebäude von 150.000€ auf 120.000€.

  • Fördersätze und Kreditbeträge verringern sich
  • Fördersätze bei Dämmmaßnahmen: bis zu 20%
  • Fördersätze bei Wärmepumpen: bis zu 40%
  • Maximalbeträge von Krediten: 120.000€ bei Wohngebäuden

Schließung des KfW Zuschussportal

Durch das Steichen der Zuschüsse und die Fokussierung auf Kredite für Sanierungen, können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Durch diese dabei entstehenden finanziellen Spielräume können die Fördersätze relativ hoch gehalten und dabei besser gesteuert und koordiniert werden.

Da die Förderung als Investitionszuschuss komplett gestrichen wird, erhalten Baudenkmäler nur noch 5% Sanierungsförderung und für alle weiteren Effizienzhausstufen werden die Fördersätze um 25 Prozentpunkte gekürzt. Auch für Energieeffizienzhäsuser wird die Sanierungsförderung komplett abgeschafft.

  • Streichen der Zuschüsse und Fokussierung auf Kredite für Sanierungen
  • Schließen des KfW Zuschussportals
  • Baudenkmäler erhalten nur noch 5% Sanierungsförderung
  • für alle weiteren Effizienzhausstufen Kürzung der Fördersätze um 25 Prozentpunkte
  • für Energieeffizienzhäsuser wird Sanierungsförderung komplett abgeschafft

Einzelmaßnahmen nicht mehr Förderfähig

Kreditförderungen für Einzelmaßnahmen haben bei der KfW eine zu geringe Inanspruchnahme. Da diese Maßnahmen einen zu hohen administrativen Aufwand für zu wenig Nutzer bilden, wurde die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen ausgeschaltet.

Für alle Einzelmaßnahmen wie zur Sanierung der Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann kein Kredit mehr beantragt werden, da diese Maßnahmen nicht mehr als Förderfähig gelten. Dennoch bleibt die Fördermöglichkeit für einen Zuschuss erhalten. Alle Einzelmaßnahmen werden nun beim BAFA, systematische Maßnahmen bei der KfW beantragt.

  • Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen wurde ausgeschaltet
  • Fördermöglichkeit für einen Zuschuss bleibt erhalten
  • Einzelmaßnahmen werden nun beim BAFA beantragt
  • systematische Maßnahmen werden bei der KfW beantragt

Einstellung der Förderung fossiler Heizungsanlagen

Die Förderungen jeglicher fossiler Heizungsanlagen, wie Gasanlagen werden eingestellt. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready- oder Gashybrid-Heizungen.

  • jegliche Förderungen von fossilen Heizungsanlagen werden eingestellt

Einführung des Heizungs-tausch-Bonus

Es wird ein Heizungs-tausch-Bonus von 10% wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, womit der Austausch von veralteten Gasheizungen vorangetrieben werden soll.

  • Heizungs-tausch-Bonus von 10% wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt

Solarpflicht in Deutschland: Pflicht für PV-Anlagen

Deutschland hat dem Klimawandel den Kampf angesagt. Um bis 2030 die Emission an Treibhausgasen um 65% zu reduzieren, soll so schnell wie möglich in allen Bereichen der Umstieg auf erneuerbare Energien durchgeführt werden. Auch der Kleinverbraucher soll bei diesem Plan eine wichtige Rolle spielen. So wird nun diskutiert, ob eine Solardachpflicht für alle Neubauten sinnvoll ist. Gibt es eine bundesweite Solarpflicht? Was sind die Starttermine zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern? Ab welcher Größe müssen Solaranlagen eingebaut werden? Und was sind die Vor- und Nachteile der Solarpflicht? Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zum jetzigen Stand über die Solardachpflicht wissen müssen.

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