Hausverwaltung: Vergleich, Kosten, Aufgaben & Vertrag – für Vermieter
Hausverwaltung - Immobilien erzeugen einen relativ hohen Verwaltungsaufwand, dem nicht jeder Eigentümer gerecht werden kann. Eine qualifizierte Hausverwaltung kann hier für große Entlastung sorgen. Dabei ist zwischen vier Verwaltungsarten zu unterscheiden: Der WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, SEV-Verwaltung und Gewerbemietverwaltung. Wir stellen Sie Ihnen im Vergleich vor. Außerdem: Alles, was Sie über die Aufgaben und Kosten der Hausverwaltung wissen müssen, so wie das Wichtigste zum Verwaltervertrag - inklusive Dauer, Kündigungsfrist & Co.
Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer solchen Liegenschaft sein können. Die fachgerechte Betreuung von Immobilie ist stets mit einem hohen Aufwand an Zeit und Kosten verbunden, nicht zu vergessen die Buchhaltung. Daher gibt es Hausverwaltungen.
Hausverwaltung: Das Wichtigste im Überblick
Bevor wir uns das Thema Hausverwaltung im Detail anschauen, die wichtigsten Verwaltungsarten im Überblick:
Zu den Verwaltungskosten und dem Verwaltervertrag gleich mehr. Werfen wir zuerst einen Blick auf die unterschiedlichen Arten der Hausverwaltung sowie ihre Aufgaben und Pflichten.
Arten der Hausverwaltung: WEG, Miethaus & Wohnung
Es gibt insgesamt vier Arten der Hausverwaltung. Die wohl bekannteste Form der Verwaltung ist die WEG-Verwaltung.
WEG-Verwaltung: Verwaltung von Gemeinschaftseigentum
Die WEG-Verwaltung findet man meistens bei Mehrfamilienhäusern vor, bei denen die Gemeinschaftsflächen und Außenbereiche verwaltet werden. Hier kümmert sich die WEG-Verwaltung um das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das individuelle Eigentum (Sondereigentum) der jeweiligen Parteien hingegen unterliegt nicht ihrer Verantwortung.
Alles Weitere rund um die WEG Verwaltung finden Sie hier:
Sondereigentumsverwaltung: Verwaltung von Sondereigentum
Befindet sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vermietetes Sondereigentum, also vermietete Wohnungen, die verwaltet werden, so handelt es sich um eine Sondereigentumsverwaltung (SEV-Verwaltung). WEG-Verwalter und Sondereigentumsverwalter können identisch sein, muss aber nicht. Stattdessen können sich WEG-Verwalter und Sondereigentumsverwalter ergänzen.
Mietverwaltung: Verwaltung von vermieteten Objekten
Ein Mietverwalter ist für die Betreuung von Mietobjekten zuständig, von einzelnen Wohnungen bis zum vollvermieteten Mehrfamilienhaus. Er fungiert als das Bindeglied zwischen Mieter und Eigentümer und ist stets der erste Ansprechpartner für beide Seiten.
Zur Erinnerung: Ist der Eigentümer des Mietobjekts kein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dann muss er eine Mietverwaltung für die Betreuung seines Objekts beauftragen. Handelt es sich jedoch um eine Mietimmobilie innerhalb einer WEG, dann muss er sich an einen SEV-Verwalter wenden.
Gewerbemietverwaltung: Verwaltung von vermieteten Gewerbeimmobilien
Ein Spezialfall, mit dem nicht jeder Hausverwalter vertraut ist, nennt sich die Gewerbemietverwaltung, auch genannt: gewerbliche Objektverwaltung. Diese ähnelt der Mietverwaltung und ist bei vermieteten Gewerbeimmobilien zu finden. Während sich die kaufmännischen und technischen Aufgaben kaum von der klassischen Mietverwaltung unterscheiden, ist hier das Leistungsspektrum der rechtlichen Betreuung des Mietobjekts weitaus breiter und komplexer.
Lesen Sie hier mehr über die Kosten, Aufgaben & Co.:
Zu den einzelnen Aufgabenbereichen gleich mehr. Vorab eine Übersicht über die unterschiedlichen Verwaltungsarten inklusive Eigentumsverhältnisse, Kosten & Co:
Verwaltungsart
Eigentumsverhältnis
Objekt(e)
monatliche Kosten
Bestellung der Hausverwaltung
WEG Verwaltung
mehrere Eigentümer
mehrere Wohnungen
18 - 30 Euro
per Mehrheitsbeschluss über Eigentümergemeinschaft
SEV Verwaltung
einzelner Eigentümer
eine Wohnung
22 - 29 Euro
Eigentümer
Mietverwaltung
einzelner Eigentümer
eine / mehrere Wohnungen
20 - 26 Euro
Eigentümer
Gewerbemietverwaltung
einzelner Eigentümer
eine Gewerbeimmobilie
3% – 5% der Nettomiete
Eigentümer
Die Aufgaben einer jeden Hausverwaltung sind sehr umfangreich und unterscheiden sich je nach Verwaltungsart. Kommen wir also nun zu den drei Aufgabenbereichen, in denen jede Hausverwaltung tätig ist.
Um eine fachliche rundum Betreuung, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu gewährleisten, umfasst die Hausverwaltung insgesamt drei Aufgabenbereiche. Das umfasst sowohl die bürokratische Betreuung Ihrer Immobilie, als auch die bauliche und juristische.
Während sich die kaufmännische Verwaltung des Objekts mit der Wirtschaftlichkeit, dem Werterhalt und den Finanzen der Immobilie befasst, gehören jährliche Wartungen, kleine Reparaturen und umfangreiche Sanierungen zum Aufgabenbereich der technischen Verwaltung. Außerdem ist es der Hausverwaltung im Rahmen der juristischen Verwaltung auch erlaubt, bei vorhandener Vollmacht den Immobilieneigentümer während gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten, recherchiert und beauftragt qualifizierte Fachanwälte und berät zu den Themen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Alles Weitere zum Leistungskatalog einer Hausverwaltung finden Sie hier:
Oben hatten wir bereits die Kosten der Hausverwaltung angesprochen, denn je nach Verwaltungsart, den damit verbundenen Tätigkeiten und der Lage Ihres Objekts kann es hier zu großen Unterschieden kommen. Für einen kleinen Überblick über die Kosten, hier das Wichtigste:
Kosten der Hausverwaltung: Vergleich
Wie viel kostet eine Hausverwaltung? Prinzipiell rechnen die meisten Hausverwaltungen ihre Gebühren monatlich und pro Einheit ab. Die genauen Kosten für die Hausverwaltung lassen sich pauschal nicht zusammenfassen. Große preisliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungen sind also durchaus üblich.
Um Ihnen eine Idee von der Höhe der Verwaltungskosten zu geben, hier ein kleiner Vergleich:
WEG-Verwaltung:
18 - 30 Euro pro Monat/Einheit
Mietverwaltung:
20 - 26 Euro pro Monat/Einheit
SEV-Verwaltung:
22 - 29 Euro pro Monat/Einheit
Monatliche Verwaltungskosten berechnen: Kriterien
Wie bereits erwähnt, lässt sich die genaue Höhe der Verwaltungskosten vorab nicht sagen, da diese von mehreren Faktoren abhängt. Dazu zählt nicht nur die Verwaltungsart, sondern auch die Anzahl und Größe der zu verwaltenden Einheiten. Denn: Je mehr Einheiten Ihre Immobilie hat, desto niedriger auch der Preis pro Einheit.
Auch die Lage des Objekts, der Zustand und das Klientel der Bewohner beeinflusst den Verwaltungsaufwand und somit die Kosten. Eine Immobilie, in der alle Bewohner harmonisch miteinander zusammenleben, ist günstiger, als ein Miethaus mit verdreckten Fluren, aufmüpfigen Bewohnern und regelmäßigen Polizeieinsätzen bei Nacht.
Auf diesen Kriterien basiert die Höhe der Kosten:
Verwaltungsart
Größe & Anzahl der Einheiten
Zustand der Immobilie
Lage der Immobilie
Verwaltungsaufwand
Marktlage
Klientel der Bewohner
Wichtig: Die genaue Höhe der Kosten sollte immer im Verwaltervertrag festgehalten werden.
Verwaltervertrag: Inhalt, Kündigungsfrist & Co.
Was ist ein Verwaltervertrag? - Haben Sie einen passenden Hausverwalter gefunden, wird zwischen Ihnen als Eigentümer und der Hausverwaltung ein Vertrag abgeschlossen. Gibt es mehrere Eigentümer, etwa in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft, gelten auch die jeweiligen Immobilienbesitzer als einzelne Vertragsparteien.
Aufbau des Verwaltervertrags
Zu der genauen Form des Verwaltervertrags gibt es keine offiziellen Regelungen. Wie bereits angesprochen, sind die Tätigkeiten und Aufgaben eines Hausverwalters nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher empfehlen wir diese präzise im Vertrag zu erwähnen, damit es später zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Auch die Vergütung und Vertragsdauer ist im Vertrag festzuhalten. Ebenso wichtige Absprachen bezüglich einer Vertretung des Verwalters bei Krankheit, Urlaub oder Unfall.
Checkliste - Hier die wichtigsten Punkte im Verwaltervertrag:
Vertragsparteien
Aufgaben und Pflichten
Vertretung
Vergütung
Vertragsdauer
Haftung
Kündigungsfrist
Dauer des Verwaltervertrags
Die Vertragsdauer kann von beiden Parteien frei vereinbart werden. Oft liegt eine Verlängerungsklausel vor, die besagt, dass der Vertrag ohne ordentliche Kündigung von sechs Monaten automatisch weiterläuft. Wichtig jedoch: Laut Wohnungseigentumsgesetz sollte die Höchstdauer des Verwaltervertrags nicht länger als fünf Jahre betragen. Auch ohne festgelegte Dauer im Vertrag, muss nach fünf Jahren also ein neuer Verwaltervertrag abgeschlossen werden.
Alles Weitere rund um den Verwaltervertrag finden Sie hier:
Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Es ist zeit- und kostenintensiv und erfordert jede Menge Organisationstalent. Ein professioneller Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
Mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung finden Sie hier:
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