Grundbuchauszug (anfordern) - Hier wird Ihnen der Grundbuchauszug erklärt sowie alle Fragen rund um den Auszug beantwortet. Wer einen Grundbuchauszug erhalten kann, wo Sie diesen anfordern, beantragen oder bestellen können, welche Beantragung sinnvoller ist, die beim Notar oder direkt beim Grundbuchamt und welche Kosten mit einem Grundbuchauszug verbunden sind, erklären wir Ihnen hier. Außerdem: Der Unterschied zwischen einem beglaubigten und einem unbeglaubigten Auszug und eine Checkliste für die Beantragung eines Auszugs für Sie. Lernen Sie hier schnell und einfach alles, was Sie über den Grundbuchauszug und die Beantragung eines Grundbuchauszugs wissen sollten. Zurück zum Immobilien Ratgeber: Grundbuch.
Ein Grundbuchauszug liefert Ihnen Angaben und Informationen über ein Grundstück. Zum Beispiel über:
Immobilieneigentümer
Vorbesitzer
Belastungen der Immobilie
Pflichten der Immobilie
etc.
Der Grundbuchauszug ist immer ein Teil des öffentlichen Registers, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet, das Grundbuch. Und enthält Informationen zu nur einem Grundstück.
Tipp! Es ist immer sinnvoll vor dem Kauf einer Immobilie ins Grundbuch einzusehen und sich abzusichern, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige und alleinige Eigentümer ist. Dazu sollten Sie in Grundbuch Abteilung 1 genau hinsehen.
Grundbuchauszug richtig lesen können
Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie auch wissen, was da eigentlich alles drinsteht. Was steht im Grundbuchauszug von einem Haus oder einer Wohnung drin? Erfahren sie hier mehr dazu:
Was ist das Grundbuch? Eigentümer, eintragen, löschen, ändern, das wichtigste zum Grundbuch für Immobilienkäufer und -käuferinnen. Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.
Wie kann man das Grundbuch einsehen? Sie können bei einem Notar oder beim Grundbuchamt ein Grundbuchblatt anfordern. Dazu sollten Sie vorzeigen können, dass die Immobilie zum Verkauf steht. Zum Beispiel durch ein Exposé der Immobilie.
In der Regel erhalten Sie nach persönlicher oder schriftlicher Beantragung beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Wochen den Auszug per Post. Beim Notar geht die Anforderung online in nur wenigen Minuten. Außerdem lohnt es sich, den Auszug beim Notar anzufordern, wenn Sie ohnehin bereits in Kontakt sind. Dazu aber gleich mehr. Kommen wir erst einmal zum Grundbuchamt.
Grundbuchamt: Aufgaben & Funktion
Das Grundbuch wird vom Amtsgericht bzw. Grundbuchamt geführt und ist öffentlich einsehbar, für jeden, der berechtigtes Interesse hat und dieses nachweisen kann. Sie haben berechtigtes Interesse an einem Grundstück und möchten bestimmte Informationen über eine Immobilie erhalten? Dann können Sie einen Grundbuchauszug anfordern. Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Sie mit dem Grundbuchamt in Berührung kommen. Hier mehr zur Aufgabe und Funktion des Grundbuchamts.
Wenn Sie sich fragen, ob Sie berechtigt sind, um einen Grundbuchauszug zu erhalten, finden Sie im Folgenden die Antwort.
Berechtigtes Interesse: Anspruch auf Auszug
Nur wer berechtigtes Interesse hat, darf einen Blick ins Grundbuch werfen und einen Grundbuchauszug anfordern. Mit folgenden Gründen haben Sie Anspruch auf Auskunft.
Kann ich einen Grundbuchauszug anfordern?
Gründe wie Immobilienverkauf, Grundstücksfinanzierung, Kaufinteresse, Rechtsstreitigkeiten und ein Erbfall sind Beispiele von berechtigtem Interesse für einen Grundbuchauszug. Es kann auch vorkommen, dass Sie zusätzlich eine Zustimmung des Eigentümers beim Grundbuchamt vorlegen müssen, denn das Grundbuchamt darf nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, ob es Einsicht in das Grundbuch gewährt.
Wer alles einen Grundbuchauszug erhalten kann
Sie fragen sich, ob auch Sie einen Anspruch auf eine Auskunft haben? Wenn Sie sich in dieser Liste wieder finden, dann lautet die Antwort - ja.
Eigentümer / Besitzer sowie vom Besitzer bevollmächtigte Personen
Erben
Mieter
Kaufinteressenten
Grundstücksangrenzende
Kreditgeber
Gläubiger
Makler
Behörden, Gerichte & Notare
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Der Grundbuchauszug ist mit Kosten für Sie verbunden. Dazu jetzt hier mehr.
So viel kostet die Beantragung
Wenn Sie einen Grundbuchauszug beantragen wollen, sollten Sie mit diesen Kosten rechnen. Die Preise für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. Ein beglaubigter Auszug kostet 20 € und ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet 10 €.
Tipp! Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Auszug benötigen. Sie sind sich diesbezüglich noch unsicher? Wir helfen Ihnen - Alle Informationen zum Thema Kosten bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs. Außerdem: Expertentipp, wie Sie Kosten sparen können:
Zum Schluss eine Checkliste für Sie, die Sie Schritt für Schritt durch Ihren Antrag anleitet und bis zu Ihrem Ziel des Grundbuchauszugs führt.
Checkliste: Grundbuchauszug anfordern - Anleitung
Den Grundbuchauszug könne Sie ganz einfach beim Grundbuchamt anfordern. Um sich Wartezeit zu sparen, sollten Sie unserer Checkliste folgen. So sind Sie perfekt vorbereitet. Nach Beantragung des Grundbuchauszugs erhalten Sie diesen in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Alternative kann auch der Notar sein.
Oder Sie beantragen einen Grundbuchauszug einfach und schnell online. So beantragen Sie Grundstücksinformationen in nur wenigen Minuten und ersparen sich Wartezeit.
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