Eigentumsverhältnisse (Wiki, Definition): Rechtmäßige Eigentümer der Immobilie
Eigentumsverhältnisse – Eigentumsverhältnisse im Immobilienkontext werden in jedem Grundbuchblatt in Abteilung 1 dokumentiert. Hier können Sie also nachlesen, wem rechtlich die Immobilie gehört. Im Grundbuch wird also geregelt, wer der rechtmäßige Eigentümer des Objekts ist. Außerdem werden in Abteilung 1 andere bestehen Anrechte wie z. B. Wegerechte angegeben und auch die Vorbesitzer des Grundstücks sind eingetragen und bis zum allerersten Besitzer nachvollziehbar.
Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.
Eigentumsverhältnisse im Überblick
Der Begriff Eigentumsverhältnisse schnell und einfach erklärt:
das Eigentum betreffendes (rechtliches) Verhältnis
in Abteilung 1 eines Grundbuchblattes zu finden
Angaben zu dem oder den Eigentümern der Immobilie
Angaben zu Voreigentümern
Angaben zu sonstigen bestehenden Anrechten
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