WEG Kostenverteilung: Wer zahlt was? Häufige Fragen
WEG Kostenverteilung - Die häufigsten Fragen, die auf Google & Co. gestellt werden, heute zum Thema Kostenverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Um einen Überblick zum Thema zu verschaffen, hier ein kleiner Einstieg zu der Frage: Wie werden die Kosten in einer WEG verteilt? Zurück zu: WEG.
Eine Wohnanlage mit einem Mehrparteienhaus wird nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Dies geschieht meistens nach der Größe der Wohnungen, die Sie besitzen. Der Miteigentumsanteil gibt in Form eines Wertes an, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist.
Kostenverteilung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen.
Somit bestimmt der Miteigentumsanteil, inwiefern Sie sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen müssen. Haben Sie mehr Miteigentumsanteile, tragen Sie auch einen größeren Teil zu den anfallenden Kosten bei.
Größerer Miteigentumsanteil = Höhere Kosten für Gemeinschaftseigentum
Jedoch spielt hierbei nicht nur die Größe Ihrer Wohnung eine Rolle, auch eine besondere Ausstattung wie ein Balkon oder eine Dachterrasse können zu höherer Kostenübernahme führen. Auch wenn Ihnen in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte der Anlage zugeschrieben sind, müssen Sie mit höheren Abgaben rechnen.
Änderung des Verteilerschlüssels
Wenn die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen nicht für jeden Eigentümer gerecht ist, kann der Kostenverteilungsschlüssel durch die Eigentümer auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Dieser kann von den Eigentümern durch eine einfache Mehrheit selbst bestimmt werden.
Im Wohnungseigentumsgesetz sind drei Beschlusskompetenzen aufgeführt, nach denen die Kosten für Betrieb und Verwaltung verteilt werden können:
Erfassung nach Verbrauch oder Verursachung (Einbau Wasserzähler)
Verteilung nach Verbrauch oder Verursachung (Abrechnung nach Zählerstand)
Verteilung nach anderem Maßstab (Verteilung nach z.B. Wohnfläche)
In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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