Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwerben, werden Sie automatisch Miteigentümer an der Gesamtimmobilie. Dieses Miteigentum beinhaltet das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum beschreibt das Eigentum an der eigenen Wohnung, das Gemeinschaftseigentum das Recht an Teilen der Immobilie, die zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Doch was ist der genaue Unterschied? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen. Zurück zu: WEG.
Das Sondereigentum im Allgemeinen ist das Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Unter das Sondereigentum einer Immobilie fallen Ihre eigene Wohnung, plus die Räume, die nicht zu wohn-, sondern zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dieses Sondereigentum wiederum unterteilt sich in Wohnungseigentum und Teileigentum.
Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das nicht im Sondereigentum steht. Dazu zählen das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes., die im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer stehen.
Was zählt zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum?
Man muss unterscheiden, was unter das Sondereigentum fällt und was schon zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die explizite Aufteilung des Eigentums in einer Eigentümergemeinschaft wird in der Teilungserklärung festgelegt. Vorab haben wir hier eine Liste für Sie.
Sondereigentum:
alle Räume der Wohnung
Bodenbeläge
nicht tragende Wände
Sanitäranlagen
Wohnungstüren von Innen
Garagenstellplatz
Lagerräume, Dachboden, Keller
Türen der Wohnung
Balkon von Innen
Garten
Gemeinschaftseigentum:
Dach
Decken und Böden
Fassade
Wohnungstüren von außen
Flure
Treppenhaus
Fahrstuhl
Fenster
Garten
Abgrenzung beider Eigentumsarten
In einer Eigentümergemeinschaft ist es besonders wichtig, das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Denn nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell gibt es hier gewaltige Unterschiede. Das Sondereigentum wird finanziell vom Eigentümer selbst verwaltet, während die Kosten für das Gemeinschaftseigentum in der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden.
Wenn am Gemeinschaftseigentum eine Reparatur vorgenommen werden muss, darf diese nicht von einem Eigentümer im Alleingang vorgenommen werden. Denn alle Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Eigentümerversammlung verabschiedet werden.
Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. Hier finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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