Grundbuchänderung im Fall einer Erbschaft: Grundbuchberichtigung, Unterlagen & Kosten
Grundbuchänderung im Fall einer Erbschaft - Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück erben, müssen Sie den Grundbucheintrag ändern. Warum? Aufgrund des Eigentümerwechsels. Für Sie als Erbe ist das wichtig, da nur derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, die Immobilie auch rechtlich besitzt. Wie Sie eine Änderung von einem Grundbucheintrag beim Grundbuchamt vornehmen, erklären wir Ihnen hier. In unserem Ratgeber finden Sie mehr zum Thema: Grundbuch.
Der Erbe muss im Normalfall beim Grundbuchamt eine Grundbuchberichtigung beantragen. Das ist je nach Stadt und Gemeinde, in der das Grundstück bzw. die Immobilie steht, eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Der Antrag wird meist schon in der Erbscheinverhandlung in das Protokoll aufgenommen.
Alles, was Sie zum Thema wissen müssen, finden Sie in diesem Artikel.
Bei der Grundbuchberichtigung wird nicht nur der Eintrag des verstorbenen Eigentümers gestrichen und der neue Eigentümer eingetragen. Es wird im Grundbuch auch neben dem Erben die Vorerbschaft und Nacherbschaft sowie die Testamentsvollstreckung von Amts wegen vom Grundbuchamt verzeichnet.
Bei einer Erbengemeinschaft werden die Miterben ebenfalls genannt. Allerdings mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft". Die Erbquoten der einzelnen Miterben wird nicht erwähnt.
Diese Unterlagen sollten Sie beim Grundbuchamt vorlegen
Bei einer Erbschaft reicht es üblicherweise aus, wenn Sie dem Grundbuchamt einen beglaubigten Erbschein vorlegen, welcher bestätigt, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind. In der Regel wird der Grundbucheintrag dann in wenigen Tagen abgeändert.
Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag, ist in der Regel der Erbschein entbehrlich. Dann genügen gegenüber dem Grundbuchamt als Nachweis die Vorlage dieser Verfügung sowie die Niederschrift des Nachlassgerichtes über die Eröffnung dieser Verfügung.
Die Eröffnung kostet wesentlich weniger als ein Erbschein. Dieses vereinfachte Verfahren funktioniert allerdings nur, wenn die notariell beurkundete letztwillige Verfügung so eindeutig abgefasst ist, dass keine Zweifel an der Erbfolge bestehen. Ist der Wortlaut nicht ganz klar oder widersprüchlich, verlangt das Grundbuchamt auch bei einem notariellen Testament einen Erbschein. Liegt ein privatschriftliches Testament vor, ist ein Erbschein unabdingbar.
Kosten für die Grundbuchberichtigung
Wenn Sie den Eintragsantrag in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt einreichen, entfallen die Kosten für eine Änderung des Grundbucheintrags. Warten Sie mit dem Antrag über zwei Jahre, zahlen Sie die üblichen Kosten für die Grundbuchberichtigung, welche von der Grundbuchordnung festgelegt ist. Der Gegenstandswert der Immobilie ist hier für den Preis maßgeblich. Dieser wird mit dem Wert der Gebührentabelle multipliziert.
Wird der Antrag innerhalb von 2 Jahren eingereicht, ist die Änderung des Grundbucheintrags kostenlos
Ein paar Beispiele fürs Verständnis:
Bei einem Gegenstandswert von 150.000 Euro zahlen Sie Gebühren von 270 Euro. Bei einem Gegenstandwert von 125.000 Euro betragen die Kosten dann bereits 300 Euro. Hat Ihre Immobilie einen Grundstückswert von 100.000 Euro, ergeben sich damit etwa 200 Euro Kosten und bei einem Grundstückswert von 250.000 Euro schon rund 450 Euro.
Alle Kosten auf einen Blick:
Wert der vererbten Immobilie in Euro
Kosten für Grundbuchberichtigung in Euro
100.000
200
125.000
300
150.000
270
250.000
450
Grundbucheintrag ändern oder löschen
Dies war ein Ausschnitt aus dem Artikel "Grundbucheintrag ändern" aus unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch. Egal, ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaft, Trennung, Scheidung,Todesfall oder Namensänderung, all das sind Gründe für eine Grundbuchberichtigung, da sich der Eigentümer der Immobilie wechselt. Wenn Sie mehr über Änderungen von Grundbucheinträgen in Erfahrung bringen wollen, gibt es hier noch mehr davon:
Erfahren Sie hier noch mehr über das Grundbuch, das Register, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet und das zuständige Amt (Grundbuchamt). Sie wollen einen Grundbuchauszug anfordern, um mehr über das geerbte Grundstück im Voraus zu erfahren? In unserem Ratgeber finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie schnell zu Ihrem Ziel kommen.
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