Kündigung Pachtvertrag: Vorgehen, Fristen und Tipps
Kündigung Pachtvertrag - Sie stehen kurz davor ein verpachtetes Grundstück zu erwerben und möchten vorab wissen, wie, wann und unter welchen Umständen Sie den Pachtvertrag kündigen können? Hier lernen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben den Vertrag zu kündigen, erfahren wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Fristen Sie zu beachten haben.
Zunächst sollten Sie wissen, was eine Pacht ist und was diese für Eigentümer einer Immobilie bedeutet. Ein Pachtvertrag ähnelt einem Mietvertrag. Dabei hält es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches befristet oder unbefristet geschlossen wird. Der Verpächter (Eigentümer) überlässt dem Pächter die Nutzung des Grundstücks und räumt ihm dabei zusätzlich das Recht ein, den Ertrag aus dem gepachteten Grundstück zu ernten. Der Pächter hat dafür zu sorgen, dass das gepachtete Grundstück inklusive des Inventars gepflegt wird.
Häufig werden Pachtverträge über die folgenden Liegenschaften abgeschlossen:
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, was mit der Pacht bei einem Eigentümerwechsel passiert.
Kauf bricht Pacht? Änderung des Pachtvertrags möglich
Kann die Pacht durch einen Eigentümerwechsel gebrochen werden? Eine berechtigte Frage, denn Sie möchten die Immobilie als neuer Eigentümer vielleicht selbst nutzen. Um diese Frage zu beantworten, sollte man zum besseren Verständnis den Vergleich zum Mietrecht ziehen.
Ein Kauf bricht die Miete nicht. Vergleichbares lässt sich auf die Pacht übertragen. Grundsätzlich bricht ein Kauf kein bestehendes Pachtverhältnis ab, da die Pacht ein dispositives Recht darstellt. So erlischt die Pacht nicht automatisch nach einem Kauf, Sie können aber als Käufer die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Pächter abändern.
Pacht bleibt nach Kauf bestehen.
Wie Sie als neuer Eigentümer Ihr Grundstück nutzen können lernen Sie im nächsten Teil.
Kündigung eines Pachtvertrags: schriftliche Kündigung
Ein Pachtvertrag endet, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde, automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit. Möchten Sie den Vertrag vorzeitig beenden, ist grundsätzlich eine schriftliche Kündigung notwendig. Bei der Kündigung müssen Sie die folgenden Aspekte beachten:
Kündigungsfrist
Form der Kündigung
Kündigungsfrist: Kündigung frühzeitig Planen
Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Pachtjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag (03. Juli) des halben Jahres erfolgen und an den Pächter der Fläche gerichtet sein.
Mindestens ein halbes Jahr vorher Kündigen!
Handelt es sich um einen Pachtvertrag über eine Agrarfläche gibt es eine Besonderheit zu beachten. Hier gibt es eine Kündigungsfrist von einem Jahr, die Kündigung muss also spätestens am 03.01. des Jahres erfolgen, damit der Pachtvertrag zum Ende des darauffolgenden Jahr beendet wird. Die Besonderheit hier ist, dass eine Kündigungsfrist von zwei Jahren besteht.
Form der Kündigung: ordentliche Kündigung notwendig
Um das Pachtverhältnis zu beenden, ist es wichtig die Form der Kündigung zu beachten. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei eine ordentliche Kündigung. Diese Form der Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss das exakte Kündigungsdatum enthalten, welches der Kündigungsfrist entspricht.
Die Kündigung sollte zudem per Einschreiben verschickt werden und muss handschriftlich von Ihnen unterschrieben werden.
Fristlose Kündigung: Umstände einer außerordentlichen Kündigung
Eine fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gründe für eine fristlose Kündigung des Pachtvertrags sind:
Zahlungsverzug Pachtzins (mindestens 3 Monate teilweise Verzug)
Pachtsache wird anders genutzt als in Vertragsbedingungen festgelegt
Pachtsache wird vom Pächter grob vernachlässigt oder beschädigt
der Pächter stirbt oder wird berufsunfähig
Bevor eine fristlose Kündigung erfolgt, sollte stehts eine Abmahnung erteilt werden, damit Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite sind, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.
Anleitung für eine rechtssichere Kündigung
Nach dem theoretischen Teil zur Kündigung jetzt die praktische Anleitung für Ihr Kündigungsschreieben. Wichtig für eine rechtssichere Kündigung ist, dass Ihr Schreiben an den Pächter die folgenden Angaben enthält:
Wie bereits erwähnt, ist es ratsam die Kündigung mittels Einschreiben zu versenden oder das Schreiben persönlich zu übergeben. Bei letzterem sollten Sie sich den Erhalt vor Ort schriftlich bestätigen lassen.
Zusammenfassung: Tipps für eine reibungslose Kündigung
Bei der Kündigung eines Pachtvertrags gibt es so einiges zu beachten. Hier noch einmal die wichtigsten Tipps zur Kündigung zusammengefasst.
Für eine reibungslose Kündigung ist wichtig:
Kündigungsfrist beachten
schriftliche Kündigung
Kündigungsdatum im Schreiben
Zustellung an Pächter per Einschreiben
handschriftlich unterschrieben
Bei Unsicherheiten zur Kündigung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Sonderfall Pacht – Sie möchten ein Grundstück kaufen, doch dieses ist derzeit verpachtet. Welche Auswirkungen hat die Pacht auf den Immobilienkauf und wie wirkt sich ein Kauf auf die Pacht aus? Lernen Sie, was Sie über den Sonderfall Pacht beim Hauskauf wissen müssen und wie sich die Pacht vom Erbbaurecht unterscheidet. Zudem erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie als Käufer eines verpachteten Grundstücks zukommen, welche Vorteile die Pacht bringt und eventuelle Nachteile.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!