Grobe Fahrlässigkeit - Der Begriff grobe Fahrlässigkeit tritt meistens in Verbindung mit Haftung und Schadensersatz auf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird Fahrlässigkeit definiert: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das bedeutet: Wenn jemand einen Schaden dadurch verursacht, dass ein üblicherweise vorsichtiges, sorgfältiges Handeln nicht beachtet wird, das aber jedem sofort einleuchten muss, dann fällt das unter die Kategorie: "Sowas darf nicht passieren" - und ist möglicherweise eine grobe Fahrlässigkeit.
Liegt im Mietrecht grobe Fahrlässigkeit vor, haftet derjenige der die Fahrlässigkeit zu verantworten hat für den entstandenen Schaden.
Schaden wäre unter normalen Umständen nicht entstanden
wer grob fahrlässig handelt haftet für Schäden
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