Mietvertrag kündigen: Voraussetzungen, Inhalt und Fristen bei der Kündigung von Mietverträgen
Mietvertrag kündigen - Eine Kündigung kann je nach Kündigungsgrund entspannt oder stressig ablaufen. Bei der Kündigung ist daher besonders wichtig, dass das Mietverhältnis richtig und rechtzeitig gekündigt wird. In diesem Ratgeber lernen Sie die verschiedenen Kündigungsformen, den Inhalt und die zu beachtenden Fristen genauer kennen. Zum Schluss erhalten Sie zusätzlich eine Checkliste mit wichtigen Tipps für eine reibungslose Kündigung.
Um ein bestehendes Mietverhältnis zu beenden ist eine Kündigung des Mietvertrags notwendig. Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, also sowohl vom Mieter als auch Vermieter.
In der Regel handelt es sich um sogenannte ordentliche Kündigungen. Ein Mietvertrag muss grundsätzlich schriftlich, also in Briefform, gekündigt werden. Daneben muss das Schreiben mit einer gültigen Unterschrift unterzeichnet werden. Sollten mehrere Mieter beziehungsweise Vermieter vorhanden sein, so muss jeder dieser Vertragsparteien die Kündigung unterschreiben
Als schriftliche Kündigung zählen keine Kündigungen via:
Email
Fax
Anruf
Whatsapp, etc.
Auch mündliche Kündigungen sind nicht rechtswirksam. Neben der Schriftform, muss das Kündigungsschreiben auch inhaltliche Anforderungen erfüllen. Hierzu später mehr.
Form: ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigung
Egal ob Sie als Vermieter den Mietvertrag beenden wollen oder Ihr Mieter den Mietvertrag kündigt, die Form der Kündigung spielt eine bedeutende Rolle. Besonders wichtig ist, dass das Mietverhältnis richtig gekündigt wird. Lernen Sie jetzt die Unterschiede zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer fristlosen Kündigung genauer kennen.
Ordentliche Kündigung: Kündigung nach gesetzlichen Vorgaben
Von einer ordentlichen Kündigung wird in der Regel bei unbefristeten Mietverträgen gebrauch gemacht. Ordentliche Kündigung bedeutet in diesem Zusammenhang eine Kündigung, die die gesetzlichen Kündigungsfristen einhält. Eine ordentliche Kündigung kann dabei sowohl vom Mieter als auch Vermieter ausgesprochen werden. Bei der Mieter- bzw. Vermieterkündigung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten.
Kündigung durch den Mieter: dreimonatige Kündigungsfrist
Wenn Ihr Mieter seine Wohnung kündigen möchte, muss er gesetzliche Regelungen beachten. Die Kündigung des Mietvertrags ist in den §§ 568 bis 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Der § 573c befasst sich hierbei mit den gesetzlichen Kündigungsfristen für unbefristete Mietverträge.
Die Kündigung [durch den Mieter] ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Das bedeutet im Klartext: Mieter müssen bei der ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Die Kündigung muss dabei spätestens zum 03. Kalendertag des ersten Monats vorliegen. Ausnahmen von der Kündigungsfrist sind jedoch möglich: Mieter und Vermieter können im Mietvertrag eine individuelle Kündigungsfrist vereinbaren. Diese ist nur gültig, wenn sie kürzer als drei Monate ist.
Die ordentliche Mieterkündigung zusammengefasst:
drei Monate Kündigungsfrist
Kündigung bis zum 3. Werktag
in Schriftform, per Brief
Vermieterkündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Auch als Vermieter haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Ihrem Mieter den (unbefristeten) Mietvertrag zu kündigen. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung vorliegen, der Grund der Kündigung muss dem Mieter im Kündigungsschreiben mitgeteilt werden.
Als Vermieter haben Sie es etwas schwieriger, denn nach 5 und 8 Jahren Mietdauer verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate. Maximal kann daher für den Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten bestehen. Eine Ausnahme gibt es für Mietverträge die vor Herbst 2001 geschlossen wurden, hier beträgt die maximale Kündigungsfrist, nach einer Mietdauer von über 10 Jahren, 12 Monate.
Die ordentliche Vermieterkündigung zusammengefasst:
nur bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich
Kündigungsfrist verlängert sich je nach Mietdauer
zwischen 3-9 monatige Kündigungsfrist möglich
Außerordentliche Kündigung: Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei der die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nur teilweise eingehalten wird. Das Mietverhältnis kann also ohne die Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man auch von einer fristlosen Kündigung. Dabei wird ein Vertragsverhältnis gekündigt, das eigentlich (also mit einer ordentlichen Kündigung) nicht kündbar ist.
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen wichtiger Gründe, die es nicht zumutbar machen, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Beispiele für außerordentliche Kündigungsgründe sind:
Zahlungsverzug der Miete (zwei oder mehr aufeinanderfolgende Monate)
unbefugte Überlassung der Mietsache an Dritte (z.B. Untervermietung)
mutwillige oder fahrlässige Beschädigung der Mietsache
Vermieter hat Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zu Verfügung gestellt
Wie sie sehen, können sowohl Mieter als auch Vermieter können den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Bei der fristlosen Kündigung durch den Vermieter ist jedoch oftmals eine vorherige Abmahnung des Mieters notwendig. Details lernen Sie in unserem Ratgeber Vermieterkündigung.
Die Räumungsfrist bei einer wirksamen fristlosen Kündigung beträgt zwischen 1-2 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
Um das Mietverhältnis rechtmäßig zu kündigen, sollte das Kündigungsschreiben die folgenden Informationen beinhalten:
Name und Anschrift des Vermieters
Name des Mieters
Adresse der Mietwohnung (+ Stockwerk)
Kündigungsform
Zeitpunkt der Kündigung (Datum)
Aufforderung, die Kündigung zu bestätigen
Hinweise zum Übergabetermin
Unterschrift
Achtung: Eine Kündigung gilt erst dann als wirksam, wenn sie garantiert den Empfänger, also den Vermieter, erreicht hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, das Schreiben per Einschreiben zu versenden oder sich den Erhalt der Kündigung bei persönlicher Abgabe quittieren zu lassen.
Fristen: 3, 6, 9 Monate - die Fristen im Überblick
Sie haben bereits zu vor bei den jeweiligen Kündigungsformen die entsprechenden Firstvoraussetzungen kennengelernt. Hier noch einmal die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter übersichtlich auf einen Blick zusammengefasst.
Fristen für Mieter: Dreimonatige Kündigungsfrist
Als Mieter ist es einfacher aus dem Vertrag auszusteigen, Mieter können ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dabei spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen und immer schriftlich erfolgen.
Fristen für Mieter im Überblik:
drei Monate Kündigungsfrist
unabhängig von Mietdauer
Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats
Fristen für Vermieter: Kündigungsfrist nach Mietdauer
Wie bereits zuvor gelernt, richten sich die Kündigungsfristen für Vermieter nach der Dauer des Mietverhältnisses. Hier noch einmal die zu beachtenden Fristen auf einem Blick zusammengefasst.
Bei ordentlichen Kündigungen:
Mietdauer unter 5 Jahre = 3 Monate
Mietdauer 5-8 Jahre = 6 Monate
Mietdauer über 8 Jahre = 9 Monate
Verträge vor 2001 = 12 Monate
Fristlose Kündigung: Nur in besonderen Fällen
Sollten die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, gibt es eine sogenannte Räumungsfrist, die dem Mieter eingeräumt werden muss. Die Räumungsfrist beträgt in der Regel zwischen 1-2 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
Mietkaution: Rückzahlung spätestens nach 6 Monaten
Bezüglich der Rückzahlung der Mietkaution gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung. Da jedoch die Ansprüche des Mieters nach sechs Monate nach Auszug verjähren, ist das nach allgemeiner Meinung das der späteste Zeitpunkt für die Rückzahlung. Als Vermieter können Sie lediglich einen geringen Anteil für die zu erwartende Betriebskostennachzahlung zurückbehalten. Sind keine Nachzahlungen zu Erwarten, sollte die Kaution schneller, wenige Wochen nach Ende des Mietverhältnisses, zurückgezahlt werden.
Rückzahlung der Mietkaution im Überblick:
so schnell wie möglich, spätestens nach 6 Monaten
geringer Rückbehalt für Betriebskostennachzahlung möglich
Checkliste: Tipps für eine reibungslose Kündigung
Damit die Kündigung rechtswirksam und gültig ist, sollten Sie die Tipps aus unserer Checkliste beachten.
Checkliste zur Kündigung:
wurde die Form beachtet (Schriftform)?
wurde die Kündigungsfristen beachten?
Kündigungsgrund prüfen (in Bezug auf Fristen)
vorherige Abmahnungen notwendig? (Vermieter)
Mietrecht: Mietvertrag, Mietobjekt, Miete und Kündigung
Mietrecht - Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten überhaupt. Darin finden sich beispielsweise Regelungen zur Nebenkostenabrechnung, Reparaturen, Mieterhöhungen oder Kündigung eines Mietverhältnisses. Hier erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Felder des Mietrechts und lernen Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter kennen.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2022/05/mann-besorgt-problem-sorgen-immobilien-lasten-lastenausgleich-krise-verlust.jpg8001200Teamhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgTeam2022-08-24 10:05:522024-06-15 08:24:47Mietvertrag kündigen: Voraussetzungen, Inhalt und Fristen bei der Kündigung von Mietverträgen
0Kommentare
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!