Hausgeld (Wiki, Definition): Wohngeld
Hausgeld bei Eigentumswohnungen (Bedeutung) Immobilien Wiki - Das Hausgeld, auch als Wohngeld bezeichnet, ist der monatliche Betrag, der von den einzelnen Eigentümern einer WEG als Nebenkostenvorauszahlung an den WEG-Verwalter gezahlt wird. Das Hausgeld wird anhand eines Wirtschaftsplans, den der Verwalter aufstellt, für den einzelnen Eigentümer ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Art Abschlag für die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Einmal im Jahr rechnet der Verwalter die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben mit den Eigentümern ab. Hierbei werden die gezahlten Hausgeldvorauszahlungen dagegen gestellt und es ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Das Hausgeld besteht aus umlagefähigen Kosten, unter anderem Wasser, Heizung, Strom etc., die auf den Mieter umgelegt werden können. Welche Kosten Sie auf den Mieter umlegen können, regelt die Heiz- und Betriebskostenverordnung.
Im Hausgeld stecken aber auch nicht umlagefähige Kosten, wie zum Beispiel eine Verwaltergebühr, Reparaturkosten, Instandhaltungsrücklagen etc., die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Tipp! Bei der Vermietung sollten Sie immer den aktuellsten Standardmietvertrag, zum Beispiel von Haus und Grund verwenden, weil Sie dann sichergestellt haben, dass es immer der aktuellen Rechtsprechung entspricht.
Lesen Sie hier mehr zu Betriebskosten, Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlung.
Hausgeld: Schnell erklärt
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Hausgeld im Überblick
Hausgeld bzw. Wohngeld einfach erklärt:
- auch Wohngeld genannt
- Nebenkostenvorauszahlung der Eigentümer an den WEG-Verwalter
- Abschlag für die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
- besteht aus umlagefähigen & nicht umlagefähigen Kosten
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