Aufklärungspflicht (Wiki, Definition): Kaufvertrag, Immobilie & Mängel
Aufklärungspflicht - Der Verkäufer einer Immobilie muss den Käufer über Schäden oder Mängel aufklären. Der Makler ist jedoch nicht dazu verpflichtet, den Käufer über alle vorhandenen Mängel zu informieren. Die Aufklärungspflicht besteht nur in zwei Fällen. Erstens, wenn der Käufer konkrete Fragen stellt, dann müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Zweitens können auch Aufklärungspflichten ohne Nachfrage durch den Käufer bestehen, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind und wenn der Käufer auch selber die Schäden kennt. Beispielsweise müsste der Verkäufer darüber aufklären, wenn die Immobilie ohne Baugenehmigung gebaut wurde.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundstück und Immobilie.
Aufklärungspflicht Definition
Hier finden Sie nochmal alles wichtige zum Thema Aufklärungspflicht:
- Käufer muss über Schäden und Mängel aufklären
- Makler muss Fragen wahrheitsgemäß beantworten
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