Bauvoranfrage (Wiki, Definition): Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens
Bauvoranfrage - Mit der Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Baubeginn und vor der detaillierten Bauplanung rechtssicher geklärt werden. Entschieden wird dabei nicht über die Bebauung eines Grundstücks an sich, sondern über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens. Die Bauvoranfrage kann vor dem Bauantrag gestellt werden. Der Vorteil für Bauherren dabei ist, dass eine Bauvoranfrage bereits vor der Erstellung der detaillierten Planungs- und Genehmigungsunterlagen, was im Falle einer Absage zu Kostenersparnissen führt. Entscheidungsträger ist die zuständige Baubehörde, welche auf Basis der eingereichten Dokumente die Vereinbarung des Bauvorhabens mit öffentlichem Baurecht überprüft.
Lesen Sie hier mehr zu Baugrundstück, Baufirma und Baulast.
Bauvoranfrage im Überblick
Hier finden Sie nochmal alles wichtige zur Bauvoranfrage:
- Überprüfung, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist
- geht dem Bauantrag voraus
- Entscheidungsträger ist die Baubehörde
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