Bestandsverzeichnis (Wiki, Definition): Lage, Nutzen & Größe der Immobilie beschrieben
Bestandsverzeichnis - Das Bestandsverzeichnis ist immer der erste Teil des Grundbuchblattes nach dem Deckblatt bzw. der sogenannten Aufschrift. Jedes Grundstück, dass das Grundbuch verzeichnet, hat ein Bestandsverzeichnis, indem das Grundstück definiert, also beschrieben wird. Die Aufgabe des Verzeichnis ist es, die Grundstücke der Gemeinde aufzuführen und zu beschreiben, sodass die Objekte zweifelsfrei identifiziert werden können. Die im Bestandsverzeichnis vorhandenen Informationen über ein Grundstück werden von dem Katasteramt vorgeschrieben. In einem Bestandsverzeichnis müssen bestimmte Daten aufgeführt werden.
Bestandsverzeichnis: Grundlagen
Das Bestandsverzeichnis hat folgende Daten zu beinhalten:
- Lage und Quadratmeter des Grundstücks
- Lagerbezeichnung
- Gemarkungen
- Flur
- Flurstück
- Wirtschaftsart.
Hier findest du weitere Definitionen zu Katasteramt, Flurkarte und Grundbuchauszug.
Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.
Speziell zum Thema Bestandsverzeichnis und Objektdefinierung, hier mehr:
Bestandsverzeichnis Definition
Der Begriff Bestandsverzeichnis, schnell und einfach erklärt:
- beschreibt ein Grundstück
- Teil eines jeden Grundbuchblattes im Grundbuch
- Vorgaben durch das Katasteramt
- verzeichnet Lage, Nutzen & Größe des Objekts
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