Beurkundung (Wiki, Definition): Immobilien Eigentum

Beurkundung - Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden muss. Grundstückskaufverträge sind ebenfalls beurkundungspflichtig. Ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf somit der notariellen Beurkundung.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, müssen Sie also vorher zu einem Notar gehen und sich eine Beurkundung ausstellen lassen, die Ihnen bescheinigt, dass Sie der Eigentümer der Immobilie des Hauses oder der Wohnung sind. Wir empfehlen: Informieren Sie sich über das Eigentumsrecht. Tipp! Sie wollen eine Wohnung oder ein Haus günstig kaufen? So geht's: Wohnung / Haus günstig kaufen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Immobilie, Grundstück und Vertrag.

Beurkundung Definition

Das sind die wichtigsten Merkmale der Beurkundung:

  • gesetzliches Formerfordernis
  • Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst
  • bescheinigt den Besitz von Immobilien

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