Ideelle Teilung (Wiki, Definition)
Ideelle Teilung - Baurechtlich kann ein Grundstück real oder ideell geteilt werden. Bei einer ideellen Teilung bleibt das Grundstück als ein Flurstück ungeteilt erhalten. Stattdessen entstehen Miteigentumsanteile von zwei oder mehr Eigentümern im Sinne einer Eigentümergemeinschaft. Diese Miteigentumsanteile werden im Grundbuch als solche verzeichnet und erhalten jeweils ein eigenes Blatt im Grundbuch. Der Nachweis der ideellen Teilung erfolgt nicht über die Grenze im Kataster, sondern über die Abgeschlossenheitserklärung bzw. den Lageplan im Rahmen der Teilungserklärung.
Hier erfährst du noch mehr zu Grundstück, Eigentümer und Lageplan.
Ideelle Teilung erklärt
- Reale und ideele Teilung im Baurecht
- Grundstück bleibt als ein Flurstück ungeteilt
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