Lastenfrei (Grundbuch) (Wiki, Definition): Immobilie nach Grundschuldlöschung an Käufer übergeben

Lastenfrei (Grundbuch) (Bedeutung) Immobilien Wiki - Lastenfrei bedeutet, dass im Grundbuch keine Rechte Dritter an der Immobilie eingetragen sind. Dazu gehören zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden, Belastungs- und Veräußerungsverbote und Wohnungsgebrauchsrechte. Der Notar muss garantieren, dass ein Grundstück lastenfrei an einen Käufer übergeben wird, es sei denn es handelt sich um eine vereinbarte Belastung.

Um die Rechte Dritter aus dem Grundbuch zu löschen, nimmt der Notar Kontakt zu den Gläubigern auf und stellt deren Ablöseforderungen fest. Der jeweilige Gläubiger übersendet dann dem Notar die Löschungsbewilligung. Von der darf er jedoch nur Gebrauch machen, wenn im Gegenzug das Darlehen aus dem Kaufpreis zurückbezahlt wird.

In den meisten Fällen hat der Verkäufer die Immobilie zur Sicherung eines Darlehens mit einer Grundschuld belastet. Wenn dieser das Darlehen noch nicht zurückgezahlt hat, bleibt die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Der Verkäufer muss die Grundschuld vor dem Verkauf also löschen lassen, ansonsten ansonsten gilt das Grundstück nicht als lastenfrei.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Lastenwechsel, Grundschuldlöschung und Grundbucheintrag.

Wie eine Änderung oder Löschung des Grundbucheintrags vorgenommen wird und weitere wichtige Themen zum Grundbuch finden Sie in unserem Ratgeber: Grundbuch verstehen.

Lastenfrei: Schnell erklärt

Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.

Lastenfrei (Grundbuch) einfach erklärt

Der Begriff Lastenfrei schnell erklärt:

  • es dürfen keine Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sein
  • Notar muss Immobilien lastenfrei übergeben
  • Ausnahme: Spezifische Belastungen wurden mit Käufer vereinbart
  • Falls Belastungen vorhanden: Kontaktaufnahme & Löschungsbewilligung nötig

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