Mietvertrag kündigen (Wiki, Definition): Kündigungsfristen beachten
Mietvertrag kündigen - Wenn Sie Ihrem Mieter den Mietvertrag kündigen wollen, müssen Sie sich als Vermieter an die Kündigungsfristen halten, die sich auf die Mietdauer belaufen. Je länger der Mieter in der Wohnung wohnt, desto mehr Zeit hat er, um sich eine neue Bleibe zu suchen.
Kündigungsfristen nach Wohndauer:
- 0-5 Jahre: 3 Monate
- 5-8 Jahre: 6 Monate
- ab 8 Jahre: 9 Monate
Bei Werksmietwohungen kann der Vermieter schon mit einer Frist von einem Monat kündigen, zum Beispiel wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und er die Wohnung für einen anderen Angestellten benötigt. Fristlos kündigen können Sie Ihrem Mieter, wenn zwei Monate hintereinander die Miete nicht bezahlt wurde.
Auch kann dem Mieter bei Kündigungsgründen, wie vertragswidriger Gebrauch oder Störung des Hausfriedens fristlos gekündigt werden. Unter vertragswidrigen Gebrauch fällt beispielsweise das Einbauen eines Fensters ohne vorherige Absprache. Unter Störung des Hausfriedens fallen schwere Fälle wie Beleidigungen und Angriffe auf den Vermieter oder andere Mieter, vorsätzliche Sachbeschädigung und Stromdiebstahl.
Hier finden Sie weitere Definitionen zu Mietvertrag, Mietminderung und Mieter.
Mietvertrag kündigen im Überblick
Mietvertrag kündigen bedeutet:
- Kündigungsfristen beachten
- je höher die Mietdauer, desto höher die Kündigungsfrist
- fristlose Kündigung bei vertragswidrigen Gebrauch und Störung des Hausfriedens
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