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Verwaltervertrag (Wiki, Definition): Abmachung zwischen Hausverwaltung & Eigentümer

Verwaltervertrag – Bei dem Verwaltervertrag handelt es sich um eine verschriftlichte, rechtsgültige Abmachung zwischen der bestellten Hausverwaltung und dem Eigentümer der Immobilie. Er ist als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zu verstehen und dient als Absicherung beider Parteien.

Im Verwaltervertrag stehen nicht nur die einzelnen Pflichten des Hausverwalters gegenüber dem Eigentümer, sondern auch die Dauer des Vertrags und die genauen Verwaltungskosten.

Aufbau des Verwaltungsvertrags im Überblick:

  • Vertragsparteien
  • Aufgaben und Pflichten
  • Vertretung
  • Vergütung
  • Vertragsdauer
  • Haftung
  • Kündigungsfrist

Ein Verwaltervertrag ist bei allen Verwaltungsformen zu empfehlen, von der WEG-Verwaltung über die Mietverwaltung bis zur Sondereigentumsverwaltung.

Verwaltervertrag in wenigen Stichpunkten

Hier nochmal der Verwaltervertrag in Kürze zusammengefasst:

  • rechtsgültige Abmachung zwischen Hausverwaltung und Immobilieneigentümer
  • dient zur Absicherung beider Parteien
  • beinhaltet Pflichten, Dauer, Kosten & Co.

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