Gewerblicher Grundstückshandel (Wiki, Definition): Veräußerung von Immobilien
Gewerblicher Grundstückshandel - Wenn in einer Zeit Periode von bis zu fünf Jahren ein Eigentümer mindestens drei seiner Immobilien veräußert, liegt hierbei ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Zu den veräußerten Immobilien können Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, aber auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien zählen.
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Gewerblicher Grundstückshandel im Überblick
Gewerblicher Grundstückshandel bedeutet:
- innerhalb von 5 Jahren mindestens vier Immobilien veräußern
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien
- fällt unter Einkommenssteuer und Gewerbesteuer
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