Grundstueck abgrenzen

Erbpachtzins (Wiki, Definition): Gebühr im Erbbaurecht, Höhe, Prozentsatz, Beispiel & Berechnung

Erbpachtzins - Unter Erbpachtzins, auch: Erbbauzins, versteht man eine jährliche Gebühr der Erbpacht, die für die Nutzung eines Erbbaurechts anfällt. Einfacher gesagt: Der Erbbauzins fällt an, wenn ein Bauherr ein Grundstück mietet, statt es zu kaufen.

Beim Erbbaurecht ist das Grundstück bzw. die Immobilie im Besitz des Erbbaurechtsgebers. Anders als im Normalfall: Man kauft eine Immobilie und erwirbt gleichzeitig auch das Grundstück, auf dem das Objekt steht.

Der Erbbaurechtsgeber gibt dem Käufer der Immobilie das Nutzungsrecht an seinem Grundstück, verlangt dafür jedoch im Gegenzug diese jährliche Gebühr. Sozusagen eine Miete für die Nutzung des Grundstücks.

Die jährlichen Zinsen müssen über die gesamte Laufzeit des Vertrags gezahlt werden. Auch ist der Zinssatz an den Wert des gepachteten Grundstücks gebunden. Der Erbpachtzins beträgt ungefähr 5 Prozent des Grundstückswerts. Dieser kann aber zwischen 3 und 5 Prozent variieren, je nach Immobilienwert. Steigt der Wert des Grundstücks an, so erhöhen sich auch die zu zahlenden Zinsen. Zur Berechnung des Erbpachtzins wird der Grundstückpreis x Prozentsatz / 100 berechnet.

Der Vorteil, den Sie beim Erbbaurecht haben ist, dass beim Immobilienkauf keine Kaufkosten für das Grundstück anfallen, was Ihnen als Käufer eine Menge an Geld spart. Allerdings gestaltet sich der Verkauf der Immobilie beim Erbbaurecht deutlich schwieriger, da die Minderheit einen Erbpachtzins zahlen möchten. Diese Gegebenheit mindert den Wert der Immobilie.

Merken Sie sich also:

Erbpachtzins = 5 % des Grundstückswerts

Die Formel zur Berechnung des Erbbauzins ist:

Formel: Grundstückpreis x Prozentsatz / 100

Wie berechnet man den Erbbauzins?

Beispiel Berechnung der Erbpachtzins

Hier finden Sie ein Beispiel zur Erbpachtzinsrechnung:

Zur Berechnung benötigen Sie den Grundstückspreis. In unserem Beispiel beträgt dieser 50.000 Euro. Wie Sie bereits wissen, beträgt der Erbpachtzins ungefähr 5 Prozent des Grundstückswerts. Die Formel zur Berechnung des Erbpachtzins (Grundstückpreis x Prozentsatz / 100) haben Sie auch schon kennengelernt.

Dieses Wissen benötigen Sie zur Berechnung:

  • Grundstückspreis, hier: 50.000 €
  • Formel: Grundstückpreis x Prozentsatz / 100

Die Beispielrechnung sieht also folgendermaßen aus:

  • 50.000 × 5 / 100 = 2.500 €

In diesem Beispiel muss der Immobilienkäufer pro Jahr einen Erbbauzins von 2.500 Euro entrichten.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbe, Erbpachtland und Erbbaurechtsgeber.

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Erbpachtzins im Überblick

Unter Erbpachtzins versteht man Folgendes:

  • jährliche Gebühr
  • fällt für die Nutzung eines Erbbaurechts an
  • beträgt i. d. R. 5 % des Grundstückswerts
  • Formel: Grundstückpreis x Prozentsatz / 100

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