Duldungspflicht (BGB) (Wiki, Definition): Duldung bei Maßnahmen zur Erhaltung

Duldungspflicht (BGB) - Die Duldungspflicht besteht im Mietrecht für Mieter. Sie besagt, dass der Mieter Maßnahmen zu dulden hat, die zur Erhaltung der Mietsache notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Reparaturen oder Instandsetzungen. Das Dulden heißt hier also passives "Nichtstun" und erfordert keine Mitwirkung. Auch bei Modernisierungsarbeiten in und an der Immobilie unterliegt der Mieter der Duldungspflicht. Dazu gehören dann zum Beispiel Einsparungen im Bereich Energie oder Wasser oder die Schaffung neues Wohnraums.

Lesen Sie hier Definitionen zum Thema BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Gebäudeenergiepass und Kaution.

Duldungspflicht (BGB) kurz erklärt

Noch einmal in Stichpunkten zusammengefasst, was Duldungspflicht heißt:

  • Mietrecht für Mieter
  • Maßnahmen zur Duldung
  • Erhaltung der Mietsache
  • Reparaturen, Instandsetzung & Modernisierung

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