Realkredit (Wiki, Definition): Kredit durch Grundpfandrecht gesichert
In der Immobilienfinanzierung von Banken, sprechen Sie vom einem Realkredit, wenn ein Kredit durch Grundpfandrechte, das sind Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld, gesichert wurde. Die Beleihungsgrenze liegt hier bei 60% vom Beleihungswert der Immobilie (egal ob Grundstück, Wohnung oder Haus).
Das Gegenteil davon ist der Personalkredit.
Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Immobilie finanzieren, Darlehen und Zinsen wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber:
Realkredit schnell erklärt
- Begriff der Immobilienfinanzierung
- Kredit durch Grundpfandrecht gesichert
- Grundpfandrecht: Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld
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