Realkredit (Wiki, Definition): Kredit durch Grundpfandrecht gesichert

In der Immobilienfinanzierung von Banken, sprechen Sie vom einem Realkredit, wenn ein Kredit durch Grundpfandrechte, das sind Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld, gesichert wurde. Die Beleihungsgrenze liegt hier bei 60% vom Beleihungswert der Immobilie (egal ob Grundstück, Wohnung oder Haus).

Das Gegenteil davon ist der Personalkredit.

Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Immobilie finanzieren, Darlehen und Zinsen wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber:

Realkredit schnell erklärt

  • Begriff der Immobilienfinanzierung
  • Kredit durch Grundpfandrecht gesichert
  • Grundpfandrecht: Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar