Einfriedung (Wiki, Definition): Zaun, Sichtschutzzaun & Nachbarschaftsrecht
Einfriedung - Eine Einfriedung ist eine Abgrenzung eines Grundstückes nach außen. Sie gibt Sichtschutz, schützt vor dem Betreten durch Menschen und Tiere, Lärm, Wind und Sonne. Die Aufgabe der Einfriedung ist den Frieden des Grundstücks zu wahren. Daher also der Name „Einfriedung“ (Einfriedigung). Riskieren Sie keinen Streit mit Ihren Nachbarn! Informieren Sie sich vorher. Wenn Sie einen Zaun, Mauer (tote Einfriedung) oder eine Hecke (lebende Einfriedung) um Ihr Grundstück errichten möchten, sollten Sie die gesetzlichen Regelungen nicht außer acht lassen. Außerdem ist es ratsam, sich mit Ihren Nachbarn gut zu stellen, das macht Ihnen das Leben definitiv einfacher und Sie erfahren, welches Nachbarrecht in dem Ort ihrer Immobilie gilt.
Das Errichten eines Sichtschutzzaunes oder das Anpflanzen einer lebendigen Einfriedung, wie eine Gartenhecke, sollten Sie sich genau Überlegen. Wir empfehlen vorerst einen Blick in das jeweilige Nachbarrechtsgesetz und in die Bauordnungen des Bundeslandes zu werfen. Auch ein Besuch bei der örtlichen Baubehörde kann Ihnen weiter Helfen.
Wer zahlt die Einfriedung?
Die Kosten für die Einfriedung tragen zur Hälfte Ihr Nachbar und zur anderen Hälfte Sie. Die Einfriedung darf jedoch nicht höher als zwei Meter sein.
Muss ich eine Einfriedung errichten?
Allgemein haben Sie als Eigentümer laut dem Gesetz grundsätzlich das Recht eine Grenzeinfriedung zu errichten. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Außer ein unmittelbarer Nachbar (Ihr Haus grenzt an sein Haus) verlangt eine Grundstückstrennung, weil er mehr Privatsphäre wünscht. Dann besteht für Sie eine Einfriedungspflicht, welche fast alle Bundesländer in ihrem Bau- und Nachbarrecht regeln. Darauf müssen Sie also auch achten, wenn Sie ein Haus kaufen und vermieten wollen.
Hier finden Sie die Definitionen zu Nachbarschaftsrecht, Lärm und Ruhezeiten.
Einfriedung im Überblick
Der Begriff Einfriedung in kurz erklärt:
- Abgrenzung eines Grundstückes zum Nachbarn
- z. B. im Garten
- Zaun (tote Einfriedung)
- Hecke (lebende Einfriedung)
- Eigentümer hat Recht auf Einfriedung
- Eigentümer muss Einfriedung errichten, wenn es der Nachbar verlangt
Beispiele zu Einfriedung
Hier ein paar Beispiele zum Verständnis!
Das ist ein Zaun, der zwei Gärten von einander trennt. Er ist nicht höher wie zwei Meter und daher eine legitime Abgrenzung. Außerdem ist es ein Beispiel für eine tote Einfriedung.
Diese Gartenhecke trennt den Garten des Grundstücks mit dem Nachbarschaftsgarten. Man nennt diese Art von Einfriedung eine lebende Einfriedung. Eine Hecke muss schließlich gegossen werden. Die Hecke ist ebenfalls nicht höher wie zwei Meter, somit eine ideale Abgrenzung, die vor Blicken des Nachbarn schützen.
Ein letztes Beispiel! Stellen Sie sich vor Sie sehen vom Ihrem Garten zu Ihrem Nachbarn rüber. Die Hecken sind in diesem Fall Zierde, die eigentlich Einfriedung ist der Zaun. Sollte Ihnen der Zaun zu geringen Sichtschutz geben, werfen Sie am besten einen Blick ins Bau- und Nachbarrecht oder wenden Sie sich direkt mündlich oder schriftlich an Ihren Nachbarn.
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