Großes Haus in der Stadt in weiß und beige.

Enteignung (Wiki, Definition): Gemeinde enteignet mein Haus !?

Enteignung - Eine Enteignung ist der Entzug des Eigentums an einer Sache bzw. eines Objekts durch den Staat gegen eine Entschädigung. Dies ist ein gängiges Vorgehen in Deutschland. Es ist im Grundgesetz verankert. Das heißt, dass in Deutschland der Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken vom Staat oder der zugehörigen Gemeinde enteignet werden kann. Dafür muss jedoch ein Grund vorliegen, der dem Allgemeinwohl dient. Auch muss eine Entschädigung angeboten werden, dafür sorgt Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Was kann also ein Grund, der dem Allgemeinwohl dienlich ist, sein? Ein Enteignungsgrund ist zum Beispiel der Bau von Straßen oder Schienenstrecken, also Infrastrukturmaßnahmen. Wenn Grundstücke durch öffentliche Entscheidungen an Wert verlieren, nennt man das eine kalte Enteignung.

Enteignung in kurz erklärt

Hier bekommen Sie einen Überblick über den Begriff Enteignung:

  • Staat/Gemeinde entzieht Eigentümer Eigentum/Immobilie
  • nur mit Entschädigung möglich
  • nur mit Grund, der dem Allgemeinwohl dient

Schutz vor Enteignung?

Wie können Sie sich generell vor einer Enteignung schützen? Lesen Sie hier mehr:

Hier noch weitere Definitionen zu Zwangsversteigerung, Versteigerung und Eigentumsrecht.

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