Pfandhaft (Wiki, Definition): Grundpfandrecht, Darlehen & Zwangsversteigerung
Pfandhaft - Die Pfandhaft bedeutet: An einer Immobilie besteht ein Grundpfandrecht. Durch die Pfandhaft werden auch Bestandteile und Zubehörteile mit einbezogen, das heißt der Gläubiger bzw. Pfandleiher ist berechtigt, im Verzugsfall das Pfand, hier die Immobilie, sowie Bestand- und Zubehörteilen zu verwerten. Wird eine Immobilie als Sicherheit (Pfand) für ein Darlehen zur Verfügung gestellt, bestellt der Grundstückseigentümer in den meisten Fällen eine Grundschuld. Die Grundschuld und die Hypothek sind Grundpfandrechte. Damit sind sie dingliche Verwertungsrechte an einem Grundstück, nach denen der Gläubiger einer Forderung, wie die Zwangsversteigerung betreiben darf. Die Grundpfandrechte haben wegen ihres rechtlichen Vorrangs gegenüber anderen persönlichen Gläubigern eine hohe Kreditsicherheit.
Hier noch die Definitionen zu Darlehensvertrag, Finanzierung und Eigentümergrundschuld.
Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Immobilie finanzieren, Darlehen und Zinsen wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber:
Pfandhaft im Überblick
Hier wird Ihnen die Pfandhaft einfach erklärt:
- an einer Immobilie besteht ein Grundpfandrecht
- Immobilie als Sicherheit (Pfand) für ein Darlehen
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