Baurecht Definition: Öffentliches & privates Recht einfach erklärt
Baurecht - Das Baurecht in Deutschland teilt sich in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den Bauherren und den ausführenden Unternehmen. Öffentliches Baurecht bestimmt, wo und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Wichtige Gesetze sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Einhaltung dieser baurechtlichen Vorschriften wird von Bauaufsichtsbehörden überwacht. Diese Behörden sind für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überprüfung der Bauvorhaben zuständig.
4 Fakten zum Baurecht in Deutschland
Das sind die wichtigsten Merkmale des Baurechts:
- Zwei Bereiche: Privates und öffentliches Baurecht
- Was und Wo: Regelt, was und wo gebaut werden darf
- Gesetze und Vorschriften: Baugesetzbuch und Landesbauordnungen sind zentral
- Durchsetzung: Bauaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung
Baurecht in 5 Minuten verstehen
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Baurecht: Welches Gesetz für was?
Im Baurecht Deutschlands sind mehrere wichtige Gesetze und Vorschriften maßgeblich, die die Planung, Ausführung und Nutzung von Bauvorhaben regeln. Zu den wichtigsten gehören:
Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch ist das zentrale Gesetz im öffentlichen Baurecht. Es regelt die städtebauliche Planung und Ordnung, einschließlich der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch die Gemeinden.
- Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnungen (LBO)
Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Bauordnung. Diese regeln die bauliche Nutzung von Grundstücken, Anforderungen an die Bauausführung, Brandschutz, Barrierefreiheit und vieles mehr. Sie konkretisieren somit die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken auf Landesebene.
- Landesbauordnungen (LBO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Diese Verordnung ergänzt das Baugesetzbuch und regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die über die Bebauungspläne festgesetzt werden.
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Energieeinsparverordnung (EnEV) / Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Diese Vorschriften setzen Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden fest, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren.
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
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