Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Wiki, Definition): Grenzbescheinigung

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (kurz ÖbVI) wird vom Staat mit dem Recht beliehen, Katastervermessungen durchzuführen sowie Tatbestände zu beurkunden, welche durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und an Boden ermittelt werden. Auch stellen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Gutachten und Bescheinigungen, wie die Grenzbescheinigung aus. Auch sind sie zur Grundstücks- und Immobilienbewertung zuständig. Beim Neubau zählen ebenfalls die Planung, Bauausführung, Absteckung und Überwachung von technischen Objekten (Maschinen- und Anlagenbau) sowie Bauwerken zu den Aufgaben des Berufs.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Gutachter, Grenzvermessung und Gutachterausschuss.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Überblick

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kurz erklärt:

  • Beruf
  • Organ des öffentlichen Vermessungswesens
  • Behörde gleichgesetzt
  • Katastervermessungen
  • stellt Urkunden aus
  • z.B Grenzbescheinigung
  • Grundstücksbewertung

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