Öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Wiki, Definition): Grundstücksbestimmungen
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung - Als öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sind Bestimmungen, die das Grundstück (auch das private) betreffen und die der Eigentümer folgen, dulden oder auch unterlasen muss. Sie sind als Baulast in den Baulastenverzeichnissen der unteren Bauaufsichtsbehörden eingetragen. Sie wollen ein Grundstück kaufen? Unser Tipp! Sehen Sie neben dem Grundbuch auch das Baulastenverzeichnis ein. Beispiele für eine Baulast und öffentlich-rechtliche Verpflichtung können sein:
- Stellplatzbaulast
- Anbaubaulast
- Zuwegungsbaulast
- Vereinigungsbaulast
- Abstandsbaulast
Ein Beispiel Szenario: Ihr Nachbar Bauherr kann nicht den vorgesehenen Grenzabstand zu Ihrem Grundstück einhalten, dann können Sie eine Abstandsbaulast bewilligen und die Bebauung ermöglichen.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Bauherr und Grenzabstand.
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung kurz erklärt:
- Bestimmungen, die das Grundstück betreffen
- muss Eigentümer nachkommen
- als Baulast in den Baulastenverzeichnissen
- auch Privateigentum
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