Entziehung des Wohnungseigentums (WEG) (Wiki, Definition): Ausschluss eines Eigentümers
Entziehung des Wohnungseigentums - Einem Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum entzogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine in der Teilungserklärung getroffene Vereinbarung besagt, dass 2/3 der Mehrheit für eine solche Entziehung benötigt werden. Wenn Sie als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen anderen Miteigentümer ausschließen wollen, benötigen Sie also 2/3 der Stimmen der Gemeinschaft. Wenn es nur zwei Wohnungseigentümer gibt, kann diese Mehrheit nicht erreicht werden. Gründe für einen Ausschluss aus der Wohnungseigentümergemeinschaft können Zahlungsverzug oder allgemeine Pflichtverletzungen sein. In jedem Fall erfolgt vor der Kündigung eine Abmahnung des Eigentümers.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentümerversammlung, Enteignung und Kündigung.
Entziehung des Wohnungseigentums kurz erklärt
- Vereinbarung steht in der Teilungserklärung
- Voraussetzung: 2/3 Stimmen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Gründe: Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen
- zunächst erfolgt Abmahnung
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