Wohnungseigentum WEG (Wiki, Definition): Sondereigentum an Eigentumswohnung
Wohnungseigentum - Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an der eigenen Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentum an einem Grundstück. Auch Keller oder abgetrennte Garagenstellplätze können zum Wohnungseigentum gehören. Dies gilt aber nur, wenn diese in der Teilungserklärung als bewohnbar markiert sind.
Mehr zu Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, und Eigentumswohnung.
Wohnungseigentum im Überblick
Hier nochmal in Kürze das Wohnungseigentum zusammengefasst:
- entspricht Sondereigentum an eigener Wohnung
- zusätzlich abgetrennte Kellerräume und Garagenplätze
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!