Willenserklärung (Wiki, Definition): Rechtlich bindende Willensäußerung

Willenserklärung - Eine Willenserklärung ist eine Erklärungen einer Person, die eine bestimmte Rechtsfolge bezwecken sollen. Die Willensäußerung hat das Ziel rechtlich etwas zu erreichen. Die Willenserklärung muss von der Person selbst oder einem rechtlichen Vertreter abgegeben werden und nach außen hin wahrnehmbar den Willen der Person kundtun.

Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen

  1. Einseitigen Willenserklärungen (Kündigung, Testament)
  2. Mehrseitigen Willenserklärungen (Kaufvertrag, Mietvertrag)

Die Willenserklärungen können dabei sein

  1. empfangsbedürftig (Kündigung, Rücktritt)
  2. nicht empfangsbedürftig (Testament)

Lesen Sie hier weitere Definitionen wie Liquidität, wechselseitige Pflichten und Geschäftseigenschaften.

Willenserklärung zusammengefasst

Die wichtigsten Aspekte zu Willenserklärungen sind:

  • Äußerung des Willens einer Person
  • Beabsichtigung eines Rechtserfolgs

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