Jahresabrechnung WEG: Einnahmen & Ausgaben, Einzelabrechnungen, Konten & Co.
Jahresabrechnung - Jedes Jahr muss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Jahresabrechnung vorgelegt werden, die von einem Verwalter erstellt wird. Diese wird in der Eigentümerversammlung besprochen und sollte alle Einnahmen und Ausgaben der WEG, sowie die Einzelabrechnungen für die Eigentümer der Immobilie beinhalten. Wie die Jahresabrechnung aufgebaut ist und wie diese strukturiert sein sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag. Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG. Zurück zu WEG.
Was ist die Jahresabrechnung einer WEG?
Jedes Jahr muss in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr erstellt werden. Diese wird auf der Eigentümerversammlung besprochen und beinhaltet einen Überblick sowie die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit der WEG, sowie die Grundlage der Einzelabrechnungen für die Eigentümer.
Jahresabrechnung = Überblick Zahlungsfähigkeit WEG + Einzelabrechnungen
Die Jahresabrechnung im generellen ist also eine Einnahmen und Ausgaben Rechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge in einem angegebenen Abrechnungszeitraum gegenüberstellt.
Zudem gilt sie als Kostenkontrolle für Sie als Eigentümer, damit Ihnen keine unnötigen Kosten abgerechnet werden.
Jahresabrechnung im Überblick
Hier die Jahresabrechnung in Kürze zusammengefasst:
- Überblick über Zahlungsfähigkeit der WEG
- wird vom WEG Verwalter aufgestellt
- enthält Einzelabrechnungen
- ist Einnahmen und Ausgaben Rechnung
- stellt angefallene Beträge in Abrechnungszeitraum gegenüber
- basiert auf Wohnungseigentumsgesetz
Tipp! Andere lesen auch Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Betriebskostenabrechnung.
Auch wenn jede WEG ihre eigenen Regeln aufstellen kann, sollte die Jahresabrechnung immer ähnlich und gut verständlich aufgebaut sein. Wie diese genau aussehen sollte, schauen wir uns nun genauer an.
Wie sollte die Jahresabrechnung aussehen?
Die Jahresabrechnung sollte eine übersichtlich geordnete Aufzählung aller Einnahmen und Ausgaben der WEG aus dem zutreffenden Wirtschaftsjahr enthalten. Zudem muss sie auf den ersten Blick so verständlich sein, dass zu ihrer Erklärung kein weiterer Buchprüfer oder Sachverständiger notwendig ist.
Der Verwalter einer WEG ist verpflichtet, jedes Jahr eine Jahresabrechnung für die WEG aufzustellen und muss sich dabei stets an das Wohnungseigentumsgesetz halten. Der Verwalter verteilt zudem die Kosten auf die einzelnen Eigentümer. Diese wiederum können durch die Jahresabrechnung die Tätigkeiten des Verwalters kontrollieren.
Das muss beachtet werden:
- übersichtliche, geordnete Aufzählung
- verständlich auf den ersten Blick
- wird von Verwalter aufgestellt
- basiert auf Wohnungseigentumsgesetz
Da die Eigentümergemeinschaft immer mit den Eigentumswohnungen und nicht mit den derzeitigen Eigentümern verbunden ist, bezieht sich die Jahresabrechnung immer auf das gesamte Objekt und nicht auf die Personen. Da dies viele nicht wissen, schauen wir uns die objektbezogene Abrechnung nun genauer an.
Objektbezogene Abrechnung
Sollte es in einer WEG zu einem Eigentümerwechsel kommen, müssen bei der Jahresabrechnung einige Dinge beachtet werden. Die Abrechnung wird immer nur den Eigentümern zugestellt, die zu dem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen sind. Der Grund hierfür ist, dass die Abrechnung Objekt- und nicht personenbezogen ist. So müssen sich der Verkäufer und Käufer einigen, wer welche Kosten aus der Abrechnung zu tragen hat.
Hier ein kurzer Überblick:
- zu beachten bei Eigentümerwechsel
- Abrechnung geht an Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind
- Abrechnung ist Objektbezogen
Kommt es zu einem Mieterwechsel, müssen sich die am Kauf beteiligten Parteien einigen, wer welche Kosten der Jahresabrechnung zu tragen hat:
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Auch wenn es für die Jahresabrechnung kein explizit vorgegebenes Layout gibt, gibt es eine bestimmte Struktur, die fast immer eingehalten werden kann. Hier haben wir für Sie einen kurzen Überblick, wie die Jahresabrechnung aussehen sollte.
- Einnahmen und Ausgaben
- Einzelabrechnungen
- Konten und Rücklagen
Beginnen wir mit der Auflistung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der WEG.
Einnahmen und Ausgaben
Als erster Punkt werden die Einnahmen und die Ausgaben der WEG aufgelistet, sowie die damit zusammenhängenden Geldbewegungen nach Sachkonten. Dies sind Konten, die von Unternehmen wie einer WEG dazu verwendet werden, um das Geld des Unternehmens zu verwalten und Abschlussbuchungen durchzuführen.
Mögliche Einnahmen:
- Waschgelder
- Hausgeld
Mögliche Ausgaben:
- Hausreinigung
- Heizungskosten
- Stromkosten
- Sanierungskosten
Wenn die Gemeinschaft sich in diesem Jahr entschieden hat, die gesamten Fenster der Immobilie auszutauschen, werden auch diese Kosten in der Jahresabrechnung aufgelistet und verteilt:
Als zweiter Punkt werden die Einzelabrechnungen pro Eigentümer aufgeführt.
Einzelabrechnungen auf Eigentümer
Jeder Eigentümer hat an der Jahresabrechnung seine Anteile zu zahlen. Generell werden die Kosten unter den Eigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz nach Miteigentumsanteilen verteilt. Der Miteigentumsanteil gibt in Form eines Wertes an, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist. Er wird in der Regel als Bruchteil von 1.000 angegeben und muss in der Teilungserklärung vermerkt sein.
- Verteilung nach Miteigentumsanteilen an Immobilie
- Wert wird in Bruchteil von 1.000 angegeben
Es folgen die Konten und Rücklagen.
Konten und Rücklagen
Zu guter Letzt wird in der Jahresabrechnung angegeben, wie die Anfangs- und Endstände der Gemeinschaftskonten sind. Zudem wird deren Entwicklung und die Höhe der Rücklagen dokumentiert. Somit lässt sich der Finanzfluss transparent darstellen und ist für jeden Eigentümer nachvollziehbar.
- Anfangs- und Endstand der Konten
- Dokumentation deren Entwicklung und Rücklagen
- transparenter Finanzfluss
Eigentümerversammlungsprotokoll
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) treten alle Eigentümer regulär einmal im Jahr zu einer Wohnungseigentümerversammlung zusammen, um die wichtigsten Dinge rund um Ihre Immobilie zu besprechen. Zu dieser Versammlung muss ein Eigentümerversammlungsprotokoll angefertigt werden, das alle Beschlüsse und Argumente der Versammlung festhält. Was genau ist der Inhalt
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