Unsichtbare Mängel (Wiki, Definition): Sanierungsbedürftige Bauteile, Schwämme und Asbest

Unsichtbare Mängel - Als unsichtbare Mängel, auch bekannt als versteckte Mängel, bezeichnet man Mängel und Schäden die für den Käufer einer Immobilie bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht ersichtlich waren, dem Verkäufer aber bekannt waren oder dieser ihn vermuten konnte. Die unsichtbaren Mängel betreffen meist sanierungsbedürftige Bauteile, den Befall des Mauerwerks von Schwämmen oder Schimmel, sowie eine Asbest Belastung.

Lesen Sie hier weitere Definitionen über arglistige Täuschung und Altbaumodernisierung.

Unsichtbare Mängel im Überblick

Unter dem Begriff unsichtbare Mängel versteht man zusammengefasst:

  • versteckte Mängel an einer Immobilie
  • für den Käufer vorab nicht ersichtlich
  • dem Verkäufer bekannte Mängel

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