Verbrauchskosten (Wiki, Definition): Verbrauchsabhängige Betriebskosten

Verbrauchskosten - Unter Verbrauchskosten versteht man diejenigen Betriebskosten, deren Höhe von einem bestimmten Verbrauch oder einer unterschiedlich hohen Nutzungsintensität abhängig ist. Betriebskosten, die nicht unter die Verbrauchskosten fallen, werden als Festkosten bezeichnet.

Verbrauchskosten kommen vor allem zur Sprache, wenn es um die Heizkostenabrechnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geht. Hier liegt der Verbrauchskostenanteil zwischen 50 und 70 Prozent, wobei die genaue Höhe vom Vermieter festgelegt werden kann. Dieser Anteil beschreibt den tatsächlichen Verbrauch der Heizenergie pro Wohneinheit.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Heizkostenverordnung, Heizkostenverteilung WEG und Zentralheizung.

Verbrauchskosten zusammengefasst

Hier nochmal die Verbrauchskosten in Kürze:

  • Betriebskosten, deren Höhe von bestimmten Verbrauch oder Nutzungsintensität abhängig ist
  • Gegenteil: Festkosten
  • wichtig bei Heizkostenabrechnung
  • Verbrauchskostenanteil in Abrechnung: 50 bis 70 Prozent

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