Winterdienst (Wiki, Definition): Befreiung der Verkehrswege von Schnee und Eis
Winterdienst - Unter einem Winterdienst versteht die Räumung des Bürgersteiges bzw. der sonstigen Außenflächen des Gemeinschaftseigentums eines Grundstücks von Schnee und Eis. Dazu zählt auch die Streuung von abstumpfenden Mitteln wie Asche, Granulat etc.
Hierbei muss der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen gefegt und gestreut werden. Die Gehwege vor dem Haus müssen mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit und an Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens 1,5 Meter breiter Streifen freigeräumt werden.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Winterräumpflicht, Sondereigentum und Heizungsanlage.
Winterdienst zusammengefasst
Hier der Winterdienst nochmals in Kürze:
- Räumung des Bürgersteigs von Schnee und Eis
- Räumung der Außenflächen des Gemeinschaftseigentums von Schnee und eis
- Zu räumende Gebiete sind Bürgersteig, Hauseingang, Wege zu Mülltonnen / Garagen
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