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Grundbuchänderung im Fall der Namensänderung: Umfirmierung, Hochzeit & Eheschließung

Grundbuchänderung im Fall der Namensänderung - bei einer Änderung des Namens aufgrund einer Umfirmierung oder Hochzeit bzw. Eheschließung können Sie eine Grundbuchänderung vornehmen und Ihren neuen Namen eintragen lassen. Anders als bei einer Erbschaft, einem Immobilienverkauf oder Immobilienkauf ändern sich die Eigentumsverhältnisse nicht wirklich. Daher ist es kein Muss, die Änderung des Namens vorzunehmen. Sie haben schließlich lediglich einen neuen Namen, Ihr Geburtsname ist aber bekannt. Ein Vorteil für Sie, die Namensberichtigung ist mit keinen Kosten für Sie verbunden. Mehr dazu, wie Sie eine Namensänderung im Grundbuch beim Grundbuchamt vornehmen und welche Unterlagen Sie benötigen, gibt es hier. In unserem Ratgeber finden Sie mehr zum Thema: Grundbuch.

Namensänderung beim Grundbuchamt

Immobilienvertrag wird von einem Stift unterzeichnetWenn Sie als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks im Grundbuch verzeichnet sind und heiraten, sind Sie nicht gezwungen, den Namen auch im Grundbuch anpassen zu lassen. Da Sie immer noch der Eigentümer sind, haben Sie rechtlich hier keine Nachteile. Die Grundbuchänderung ist allerdings gebührenfrei und nicht mit viel Aufwand verbunden.

Sie haben Ihren Namen geändert und möchten den Namen im Grundbuch anpassen? Dann müssen Sie sich an das Grundbuchamt wenden. Dazu gehen Sie zum zuständigen Amtsgericht der Stadt oder Gemeinde, in der die Immobilie steht. Dort melden Sie sich dann bei der Grundbuchabteilung. Hier müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen, dazu gleich mehr.

Das Wichtigste in kurz:

  • Rechtlich bestehen keine Nachteile
  • Gebührenfreie Anpassung beim Grundbuchamt möglich

Die Nachteile bei Versäumnis der Eintragung gibt es hier:

Unterlagen, die Sie beim Amt vorlegen müssen

Wie weißt man nach Namensänderung nach, dass einem die Immobilie gehört? Dafür braucht man einen Eigentumsnachweis. Wenn Sie die Namensberichtigung beim Grundbuchamt vornehmen wollen, sollten Sie dem Amt beweisen können, dass eine Namensänderung vorliegt. Dazu brauchen Sie eine der folgenden Unterlagen. Hier ist es besonders wichtig, dass die Urkunde, die Sie bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt vorzeigen, eine öffentliche oder eine öffentlich beglaubigte Urkunde ist.

Ansonsten könnte Ihr Antrag auf Namensänderung im Grundbuch abgewiesen werden. Der Grund hierfür ist, dass das Amt sicher gehen muss, dass der Nachweis keine Fälschung ist, was Sie durch die Beglaubigung nachweisen können.

Eine dieser Bescheinigungen können Sie als Nachweis nutzen:

  • Eheurkunde
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung

Grundbucheintrag ändern oder löschen

Dies war ein Ausschnitt aus dem Artikel "Grundbucheintrag ändern"  aus unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch. Egal, ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaft, Trennung, Scheidung oder Namensänderung, all das sind Gründe für eine Grundbuchberichtigung, da sich der Eigentümer der Immobilie wechselt. Wenn Sie mehr über Änderungen von Grundbucheinträgen erfahren wollen, gibt es hier noch mehr davon:

Das abgezahlte Immobiliendarlehen ist ein Grund für die Grundschuldlöschung aus dem Grundbuch. Mehr dazu gibt es in dem Artikel:

Grundbuch & Grundbuchamt: Was ist das?

Erfahren Sie in unserem Immobilien Ratgeber mehr über das Grundbuch, das Register, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet und das zuständige Amt (Grundbuchamt). Lernen Sie das Grundbuch richtig zu lesen und zu verstehen und werden Sie zum Immobilienprofi.

Amtsgericht Gebäude von außen

Photo: Cameris / shutterstock.com

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