Sonderausgaben (Wiki, Definition): Handwerkerkosten und Instandhaltung bei Eigennutz
Sonderausgaben - Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen können. Darunter fallen unter anderem Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge, Spenden, Beträge zur Riester-Rente, Ausbildungskosten, Schulgeld. Die Sonderausgaben werden in der Steuererklärung abgesetzt.
Bei Immobilien umfassen Sonderausgaben (bei selbst genutzten Immobilien):
Dabei können bis zu 20% der Handwerkerkosten, bis zu einem Betrag von 1.200€ pro Jahr, geltend gemacht werden.
Lernen Sie mehr über Grunderwerbsteuer, Grundsteuer C und AfA.
Sonderausgaben schnell erklärt
Der Begriff Sonderausgaben zusammengefasst:
- private Aufwendungen (z.B. Altersvorsorge, Riester)
- kann man von der Steuer absetzen
- bei Immobilien: bis zu 20% der Handwerkerkosten
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