Mietzuschlag (Wiki, Definition): Entgelt für Sonderleistungen und -nutzung
Mietzuschlag - Als Mietzuschlag wird ein Entgelt bezeichnet, das der Mieter für bestimmte Sondernutzungen oder Sonderleistungen bezüglich des Mietobjekts an Sie zahlt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Untermietzuschlag, Zuschlag für gewerbliche Mitbenutzung oder Möblierungszuschlag handeln. Das Wissen um die Miete und ihre Zusammensetzung ist wichtig, wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen.
Zusammensetzung der Miete
Die verschiedenen Anteile der Gesamtmiete:
- Nettokaltmiete
- Bruttokaltmiete
- Bruttowarmmiete
- Mietzuschläge
- = Gesamtmiete
Mietzuschlag im Überblick
Der Begriff Mietzuschlag zusammengefasst:
- Entgelt für Sondernutzung oder Sonderleistung bezüglich der Mietsache
- an Vermieter zu zahlen
- z.B. Untermietzuschlag oder Möblierungszuschlag
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!