Grobe Fahrlässigkeit (Wiki, Definition): Unsorgfältiges Handeln
Grobe Fahrlässigkeit - Der Begriff grobe Fahrlässigkeit tritt meistens in Verbindung mit Haftung und Schadensersatz auf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird Fahrlässigkeit definiert: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das bedeutet: Wenn jemand einen Schaden dadurch verursacht, dass ein üblicherweise vorsichtiges, sorgfältiges Handeln nicht beachtet wird, das aber jedem sofort einleuchten muss, dann fällt das unter die Kategorie: "Sowas darf nicht passieren" - und ist möglicherweise eine grobe Fahrlässigkeit.
Liegt im Mietrecht grobe Fahrlässigkeit vor, haftet derjenige der die Fahrlässigkeit zu verantworten hat für den entstandenen Schaden.
Beispiele grober Fahrlässigkeit im Mietrecht:
- Mieter bringt Wasserzuleitung an Waschmaschine nicht richtig an (Wasserschaden im Keller)
- Kerzen, Kamin, Zigaretten oder andere Feuerquellen werden aus den Augen gelassen (Feuerschaden)
- Fenster werden bei Starkregen aufgelassen (Wasserschaden in der Mietwohnung)
Lernen Sie Sach- und Rechtsmängel, Mietminderung und Mietzuschlag.
Grobe Fahrlässigkeit im Überblick
Der Begriff grobe Fahrlässigkeit zusammengefasst:
- unsorgfältiges Handeln einer Partei
- Schaden wäre unter normalen Umständen nicht entstanden
- wer grob fahrlässig handelt haftet für Schäden
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