Kappungsgrenze (Wiki, Definition): Maximalgrenze Mieterhöhung in den ersten 3 Jahren
Kappungsgrenze - Die Kappungsgrenze ist ein im BGB geregelter Begriff des Mietrechts, welcher besagt, dass die maximale Mieterhöhung innerhalb der ersten drei Jahre nicht mehr als 20% betragen darf. Sie stellt neben der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Regulierung der Mietengestaltung dar.
In Gebieten in denen die Mietpreisbremse gilt, liegt die Kappungsgrenze bei 15%.
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Kappungsgrenze: Schnell erklärt
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Kappungsgrenze im Überblick
Der Begriff Kappungsgrenze zusammengefasst:
- Begriff des Mietrechts
- reguliert Mieterhöhungen
- maximal 20% Erhöhung in den ersten drei Jahren
- bei Mietpreisbremse: maximal 15% / 3 Jahre
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