Grundbuch Abteilung 1 erklärt: Inhalt, Aufbau, Eigentum Rangfolge, Beantragung & Muster Beispiel
Abteilung 1 - Der Grundbuchauszug bzw. das Grundbuchblatt eines Grundstücks besteht immer aus der Aufschrift (Deckblatt), dem Bestandsverzeichnis (Objektdefinierung) und den drei Abteilungen. Was in der ersten Abteilung im Grundbuch steht, erfahren Sie hier. Außerdem: Wie Sie eine Abschrift der ersten Abteilung erhalten. Zurück zu unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch.
Was steht in Abteilung 1 Grundbuch?
Die erste Abteilung liefert Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, Hauses oder der Wohnung. Hier sind die aktuellen Eigentümer sowie Vorbesitzer der Immobilie aufgeführt. Auch die jeweiligen Anteile bei mehreren Eigentümern werden dargelegt, genauso wie die Grundlage des Erwerbs, wie beispielsweise Erbfolge, Auflassung oder Schenkung.
Beantragen Sie einen Grundbuchauszug, können Sie die Rangfolge der Eigentümer erkennen.
Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten Sie nicht als Eigentümer. Wer im Grundbuch steht, dem gehört also das Haus? Genau. Mehr zum Thema Grundbucheintrag hier:
Merken Sie sich:
"In Abteilung 1 stehen die Eigentumsverhältnisse."
Erklärvideo: Bestandsverzeichnis & Abteilung 1-3
Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt in diesem Video! Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.
Abteilung 1, 2 & 3 im Überblick
Das enthalten die einzelnen Abteilungen:
- Abteilung I: Eigentümer & Voreigentümer
- Abteilung II: Lasten & Pflichten
- Abteilung III: Grundschuld
Abteilung 1: Das ist wichtig
Das steht im Einzelnen in der ersten Abteilung:
- Voreigentümer
- aktuelle Eigentümer
- Grundlage des Erwerbs der Immobilie
Erste Abteilung Muster Beispiel
Hier sehen Sie ein Muster der ersten Abteilung eines Grundbuchauszugs. Wie Sie unten im Beispiel sehen können, sind die Vorbesitzer im Grundbuchauszug deutlich zu sehen, da sie immer aus dem Grundbuch gestrichen und nicht gelöscht werden. Die durchgestrichenen Zeilen weisen auf die Voreigentümer hin. Aktuelle Eigentümerin der Immobilie ist Beate Stein.
Grundbuchauszug Abteilung 1 anfordern
Sie möchten Informationen zu den Eigentümerverhältnissen einer Immobilie bzw. eines Grundstücks erhalten? Dann benötigen Sie eine Abschrift der ersten Abteilung vom Grundbuchamt. Zur Beantragung haben Sie folgende drei Möglichkeiten.
Sie können sich direkt an das zuständige Grundbuchamt (nicht Katasteramt) wenden. Meint das Amtsgericht, dass für den Ort, indem die Immobilie steht verantwortlich ist. Sie können sich aber auch an einen Notar wenden, um einen Auszug zu beantragen. Drittens: Die Möglichkeit einer Onlinebeantragung besteht ebenfalls.
3 Möglichkeiten der Beantragung:
Abteilung 1 im Immobilien Kaufvertrag
Schon gewusst? Die Angaben vom Grundbuch sind nicht nur wichtig als Informationsquelle für Ihren Kauf, Sie finden die Daten auch im späteren Kaufvertrag, wie hier im Beispiel zu sehen, die Grundbuchabteilung I im Kaufvertrag Muster.
Nehmen wir nun die Abteilungen II und III genauer unter die Lupe.
Mehr zu Abteilung 2 & 3
Um vollständig über eine Immobilie informiert zu sein, sollten Sie auch wissen, was Ihnen die zweite und dritte Abteilung des Grundbuchauszugs verraten. Lernen Sie die Abteilungen des Grundbuchblattes besser kennen.
Abteilung II: Lasten & Pflichten
In Abteilung 2 des Grundbuchs finden Sie die Grundbuchbelastungen. Was das Für Sie als Eigentümer heißt bzw. heißen könnten, erklärt Ihnen der folgende Artikel.
Abteilung III: Grundpfandrechte
Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld - Was diese Begriffe mit der dritten Abteilung des Grundbuchs zu tun haben, erfahren Sie hier.
Grundbuch richtig lesen!
Sie wollen zum Profi werden, wenn es um Immobilien geht? Dann sollten Sie eines der wichtigsten Dokumente der Branche, das Grundbuch verstehen und seinen Inhalt richtig deuten können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen mehr und haben einen Vorteil an Expertenwissen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!