Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Wiki, Definition): Verantwortlich für Bauentwürfe
Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser - Ein Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist qualifiziert, Bauanträge zu unterzeichnen. Er bereitet mit dem Bauherr das Bauvorhaben vor und muss für dieses je nach Größe und Umfang des Projekts, Sachkunde und Erfahrung geeignet sein. Beim verfassen seiner Entwürfe muss er sich an die jeweilige Landesbauordnung und Bauvorlageverordnung halten. Der Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist für den Entwurf verantwortlich.
Die Musterbauordnung besagt, bauvorlagenberechtigt ist, wer:
- die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
- in die von einer Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist
- die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" führen darf
- die Berufsbezeichnung "Ingenieur" in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Bauzeichner, Bauplan und Bauingenieur.
Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser zusammengefasst
Hier nochmal die Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser im Überblick:
- qualifiziert, Bauanträge zu unterzeichnen
- plant und bereitet Bauvorhaben vor
- muss für dieses geeignet sein
- ist für Entwürfe verantwortlich
- muss sich an die jeweilige Landesbauordnung und Bauvorlageverordnung halten
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