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Bagatellschaden (Wiki, Definition): Kleinere Schäden

Bagatellschaden – Als Bagatellschäden werden Schäden mit verhältnismäßig geringfügigem Schaden bezeichnet. Die Schäden entstehen zum Beispiel durch die Abnutzung beim täglichen Gebrauch der Wohnung. Bei den Bagatellschäden handelt sich um Schäden, die mit einem geringen Aufwand und geringen finanziellen Mitteln behoben werden können. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Kleinreparaturen oder kleineren Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb eines Mietobjekts.

Beispiele für Bagatellschäden:

  • tropfender Wasserhahn
  • defekter Duschkopf
  • Schäden an Rollläden
  • klemmende Fenstergriffe

Lernen Sie mehr über Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Renovierungspflicht.

Bagatellschaden im Überblick

Der Begriff Bagatellschaden zusammengefasst:

  • verhältnismäßig geringfügige Schäden
  • Behebung durch geringen Aufwand / Geldmittel
  • Kleinreparaturen wie tropfender Wasserhahn

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