Bauanzeige bei Bauvorhaben: Einreichung, Kosten, Unterlagen & Bauprojekte
Bauanzeige bei Bauvorhaben - Wenn Sie ein Bauprojekt durchführen wollen, muss die zuständige Baubehörde davon unterrichtet werden. Größere Projekte müssen dabei durch einen Bauantrag genehmigt werden. Bei kleineren Umbauten oder Anbauten reicht in vielen Bundesländern eine Bekanntgabe durch eine Bauanzeige. Wie genau wird eine Bauanzeige gestellt? Und welche Unterlagen werden hierbei benötigt? Alles, was Sie über die Bauanzeige wissen müssen, erfahren Sie hier in diesem Beitrag.
Bauanzeige im Überblick: Definition und Unterlagen
Eine Bauanzeige ist ein mögliches Genehmigungsverfahren eines Bauvorhabens, das keiner gesonderten Genehmigung bedarf. Bauanzeigen kommen vor allem bei kleineren Bauprojekten zum Einsatz, für die weder ein Bauantrag gestellt werden, noch eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Eine Bauanzeige wird bei einem Baugenehmigungsfreien Bauvorhaben gestellt.
Die Bauanzeige wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Bauvorhaben nicht von dem ortsangepassten Bebauungsplan abweicht. Im Vergleich zum Bauantrag werden bei diesem Verfahren weniger Unterlagen benötigt. Der Nachteil bei einer Bauanzeige ist, dass fehlerhafte oder fehlende Unterlagen nicht nachgereicht werden können und es in diesem Falle zu einer Ablehnung des Antrags kommt.
Unser Tipp: Überprüfen Sie eine Bauanzeige vor dem Einreichen ganz genau, um Fehler zu vermeiden. Sollten diese im Verfahren auftreten, muss die ganze Bauanzeige neu eingereicht werden, was zusätzliche Kosten sowie Zeit bedeutet.
Lassen Sie Ihre Bauanzeige von Profis überprüfen - das vermeidet Fehler und erspart Ihnen Ärgernisse:
Nicht für jedes Bauprojekt ist eine Bauanzeige geeignet. Für welche Art von Bauvorhaben eine Bauanzeige gestellt werden kann, lesen Sie hier weiter.
Für welche Bauprojekte kann eine Bauanzeige gestellt werden?
Eine Bauanzeige kann für alle Bauvorhaben gestellt werden, für die Sie weder einen Bauantrag stellen noch eine Baugenehmigung einholen müssen. Das betrifft vor allem kleinere Objekte und Projekte, beispielsweise Carports und Gewächshäuser mit vorgeschriebener Maximalgröße, die Errichtung von Zäunen oder den Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Da das Baurecht allerdings Ländersache ist, unterscheiden sich auch die Regelung für die Bauanzeige je nach Bundesland. Auch wenn Ihnen Ihr Bauprojekt noch so banal vorkommt, überprüfen Sie in jedem Fall die Vorschriften Ihrer Kommune bzw. des Bundeslandes. Auch bei einer Bauanzeige gilt: Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes müssen eingehalten werden.
Um eine Bauanzeige überhaupt stellen zu können, ist die Voraussetzung hierfür ein schriftlich definierter Bebauungsplan. Sollte das Bauvorhaben über eben diesen Bebauungsplan hinaus gehen, ist eine Bauanzeige nicht mehr ausreichend – in solchen Fällen muss dann ein Bauantrag gestellt werden.
Tipp! Ihr Bauvorhaben ist für eine Bauanzeige zu umfangreich und Sie müssen einen Bauantrag stellen? Informieren Sie sich hier über den Bauantrag und die Baugenehmigung:
Alles Wichtige zur Bauanzeige im Überblick:
- für alle Bauprojekte, die keiner Baugenehmigung bedürfen
- bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden
- Voraussetzung ist schriftlich definierter Bauplan
- Bauprojekt muss sich im Rahmen diese Bauplans befinden
Für kleinere Bauten wie einem Anbau oder einem Umbau reicht in vielen Bundesländern eine Bauanzeige aus:
Im Vergleich zum Bauantrag werden für eine Bauanzeige deutlich weniger Unterlagen benötigt. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Unterlagen werden für eine Bauanzeige benötigt?
Eine Bauanzeige kommt mit deutlich weniger Unterlagen aus, als der Bauantrag. Trotzdem müssen einige Unterlagen eingeholt werden. Da Sie als Bauherr dies in den meisten Fällen nicht alleine bewerkstelligen können, steht Ihnen hierbei Ihr planender Entwurfsverfasser zur Seite, der gemeinsam mit Ihnen die Bauanzeige stellt.
Neben den Entwurfsplänen und dem amtlichen Lageplan, müssen sämtliche Nachweise zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften erbracht werden. Sollte das Bauprojekt in einer denkmalgeschützten Immobilie durchgeführt werden, müssen auch hierfür alle Nachweise und Genehmigungen der zuständigen Behörde oder eines Sachverständiges beiliegen.
Beachten Sie auch hier, dass sich die geforderten Unterlagen je nach Baurecht der Bundesländer unterscheiden. Informieren Sie sich also immer im Voraus, über die benötigten Unterlagen in der gewählten Kommune oder setzten Sie sich mit einem Architekten oder Bauingenieur in Verbindung.
Diese Unterlagen werden in den meisten Bundesländern für eine Bauanzeige gefordert:
- Entwurfspläne
- Amtlicher Lageplan
- Erklärung über Einhaltung des öffentlichen Baurechts
- Erklärung, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen
- Erklärung (Zustimmung oder Beurteilung) eines Sachverständigen
- Entwässerungsgenehmigung
Ein amtlicher Lageplan wird sowohl für eine Bauanzeige, als auch für einen Bauantrag benötigt:
Wenn Sie alle Unterlagen beisammen und genauestens auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit geprüft haben, kann die Bauanzeige eingereicht werden. Wie dies von statten geht, welche Kosten dabei auf Sie zukommen und wie die Bauanzeige genehmigt wird, erfahren Sie nun hier.
Bauanzeige einreichen: Kosten, Unterschrift & Genehmigung
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen beisammen haben, kann Ihre Bauanzeige beim zuständigen Amt eingereicht werden. Achten Sie trotzdem darauf, die Anzeige vor dem letztendlichen Einreichen noch einmal genauestens auf Vollständigkeit zu überprüfen. Anders als bei einem Bauantrag, können bei einer Bauanzeige fehlende Unterlagen nicht nachgereicht werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Bauanzeige neu eingereicht werden, was für Sie einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand bedeutet.
Schauen wir uns nun an, welche Kosten beim Stellen einer Bauanzeige auf Sie zukommen und wer die Verantwortung für das Bauprojekt trägt.
Wie viel kostet eine Bauanzeige?
Die Kosten für eine Bauanzeige sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese variieren in der Regel zwischen 0,2 bis 0,7 Prozent der Bausumme. Die Kosten setzen sich aus der einmalig fälligen Grundgebühr und den Bogengebühren, die pro verwendetes Blatt Papier erhoben werden, zusammen.
Die Kosten einer Bauanzeige im Überblick:
- unterscheiden sich je nach Bundesland
- liegen zwischen 0,2 und 0,7 der Bausumme
- setzen sich aus einmaliger Grundgebühr und Bogengebühr zusammen
Wer unterschreibt die Bauanzeige?
Eine Bauanzeige kann nur mit einer gültigen Unterschrift eingereicht werden. Unterschrieben wird diese hierbei von demjenigen, der sie verfasst hat - dem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser. Dieser bestätigt damit, dass alle Bauvorschriften sowie der geltende Bebauungsplan eingehalten wurden und trägt somit die Verantwortung, wenn es zu Komplikationen kommt. Zudem muss der Bauherr selbst unterzeichnen.
Die Unterschrift einer Bauanzeige:
- wird von einem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser gesetzt
- bestätigt dessen Haftung und Verantwortung zur Einhaltung der Bauvorschriften
- Bauherr muss zusätzlich unterschreiben
Wie wird eine Bauanzeige genehmigt?
Wenn Sie die Bauanzeige eingereicht haben, heißt es warten. Allerdings wartet man hierbei nicht auf eine Genehmigung, sondern auf eine Absage. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Einreichen der Anzeige weder eine Ablehnung, noch Einwände seitens der Behörde erhalten, gilt die Bauanzeige automatisch als genehmigt.
Die Bauanzeige wird...
- ... vier Wochen nach dem Einreichen automatisch genehmigt
- ... genehmigt, wenn keine Einwände oder Absagen vorliegen
Bauantrag: Alles was Sie wissen müssen!
Um einen Anbau bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags.
Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. Hier erfahren Sie alles darüber, welche Bauvorhaben einen Bauantrag benötigen, wie dieser Gestellt wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Alles zu den Fristen, Unterlagen und Widerspruch bei Ablehnungen erfahren Sie hier.
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